Urheberrecht

Alle Lehrenden der fh gesundheit sind verpflichtet, ihre Lehrveranstaltungen urheberrechtskonform zu gestalten. Die angeführten Einschränkungen ergeben sich entweder unmittelbar aus dem Urheberrechtsgesetz oder sind notwendig, weil sonst Ausgleichsforderungen seitens der Verwertungsgesellschaften drohen.

Handhabung

Vervielfältigungen von Werken, Bereitstellungen auf Moodle

1. Zulässig

  • Selbst erstellte Lernunterlagen und Skripten, die Zitate aus anderen Werken (Textzitate, Bildzitate) enthalten
  • Links zu Quellen im Internet (soweit erkennbar ist, dass diese nicht unrechtmäßig bereitgestellt wurden)
  • Dokumente aus EBSCO, beschränkt auf den Kreis der Lehrveranstaltungsteilnehmer:innen
  • Dokumente, für die die Erlaubnis zur Verbreitung vorliegt (Beispiel: Dokument enthält den Vermerk "Weiterverbreitung mit Quellenangabe gestattet" o.ä.)

2. Unzulässig

  • Lehrbücher sowie sonstige fremde Werke oder Teile davon - diese dürfen lediglich physisch zum Ausleihen an die Studierenden bereitgehalten werden, nicht aber vervielfältigt oder auf Moodle zur Verfügung gestellt werden
  • Illustrationen, die über den Zweck der Wissensvermittlung hinausgehen
Filme
  • Das Hochladen von Filmen (von Filmgesellschaften, Sendeanstalten) auf Moodle ist unzulässig, ein Vorführen im Klassenverband ist nur dann zulässig, wenn anden Filmen Vorführrechte bestehen. Soweit Filme im Internet verfügbar sind, sind diese lediglich zu verlinken und die Studierenden darauf zu verweisen, diese im privaten Setting anzuschauen.
  • Bei Videos mit Patientinnen und Patienten ist das Vorliegen der Zustimmungserklärungen der erkennbaren Personen sicherzustellen.
 Kommerzielle Nutzung
  • Die Nutzung von fremden Werken zu kommerziellen Zwecken ist an der fh gesundheit generell untersagt.
 Weiterführende Informationen, Links

https://faq-copyright.uibk.ac.at/

www.openeducation.at/aktivitaeten/rechtssicherheit/faq-urheberrecht

ris.bka.gv.at, Urheberrechtsgesetz

Mag. Walter Draxl, MSc
FH-Rektor und Geschäftsführer