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Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Studienbehilfenbehörde. Die zuständige Stipendienstelle für Studierende in Tirol ist die Stipendienstelle Innsbruck Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock 6020 Innsbruck Programm zur Berechnung der Studienbeihilfenhöhe Neben der Studienbeihilfe enthält das Studienförderungsgesetz eine Reihe sonstiger Maßnahmen zur Studienfinanzierung, die teils mit Rechtsanspruch (Studienzuschuss, Versicherungskostenbeitrag, Beihilfe für ein Auslandsstudium), also in Bescheidform, und teilweise im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes vergeben werden, z.B.
Informationen zum Selbsterhalterstipendium Amt der Tiroler Landesregierung Kultur – Referat Bildung und Wissenschaft Landesgedächtnisstiftung Sillgasse 8, 6020 Innsbruck Leistungsstipendien an Fachhochschul-Studiengängen fördern Studierende mit hervorragenden Studienleistungen und besonderem Engagement. (Leistungsstipendien gemäß Studienförderungsgesetz, BGBl. Nr. 305/1992 idgF von BGBl. Nr. 47/2008)
Studierende der fhg GmbH können um ein Leistungsstipendium bei der Studiengangsleitung ihres Studienganges ansuchen. Der Antrag ist im Herbst für das vorangegangene Studienjahr einzubringen. Richtlinien und Antragsformular werden jeweils rechtzeitig im Login-Bereich der Studierenden zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigte Personen
Voraussetzungen für die Beantragung eines Leistungsstipendiums
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