biomedizinische analytik
studium
berufsbild
Biomedizinische AnalytikerInnen tragen im interdisziplinären Team zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und zur Verhinderung von Krankheit bei.

Die Hauptaufgaben Biomedizinischer AnalytikerInnen liegen in der selbstständigen und eigenverantwortlichen Durchführung aller Mess- und Untersuchungsmethoden in der Analytik, Diagnostik und Funktionsdiagnostik vor allem in der Humanmedizin, Veterinärmedizin, auf naturwissenschaftlichen Gebieten und in der Industrie. Sie arbeiten im Rahmen der medizinischen Versorgung, der medizinischen Vorsorge sowie in Forschung und Lehre.

Der eigenverantwortliche Bereich der Biomedizinischen AnalytikerInnen bezieht sich in erster Linie auf die Durchführung des gesamten Analyseprozesses, welcher die Gebiete Präanalytik (inklusive Probengewinnung), Analytik (Planung und Durchführung der Untersuchung einschließlich der Auswahl der Methoden und Geräte) und Postanalytik (Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse, Qualitätssicherung, technische Validierung, Dokumentation, Übermittlung und Archivierung) umfasst.

Um verlässliche Ergebnisse zu erhalten, sind weitere Tätigkeiten wie die Evaluierung neuer Techniken und Geräte sowie die Organisation des Laboratoriums von den Biomedizinischen AnalytikerInnen durchzuführen.
zielsetzung
Das Ziel des FH-Bachelor-Studienganges Biomedizinische Analytik ist die Ausbildung von Biomedizinischen AnalytikerInnen in einer praxis- und kompetenzorientierten Form auf Hochschulniveau, womit die Durchlässigkeit und die internationale Vergleichbarkeit der AbsolventInnen sichergestellt werden kann.

Neben der Entwicklung und Stärkung der fachlich-methodischen, sozialkommunikativen und Selbstkompetenzen sowie der wissenschaftlichen Kompetenzen, steht die praxisorientierte Ausbildung im Vordergrund. Dazu stehen interne Ausbildungslaboratorien zur Verfügung, in denen praktische Fertigkeiten und Fähigkeiten geübt werden, um diese dann an externen Praktikumsstellen zu vertiefen und zu erweitern.
perspektiven
Die Berufsausübung der Biomedizinischen AnalytikerInnen ist durch das MTD-Gesetz (BGBl. Nr. 460/1992 i.d.g.F.) geregelt:

§7(1) „Eine Berufsausübung darf freiberuflich oder
  • im Dienstverhältnis zum Träger einer Krankenanstalt
  • im Dienstverhältnis zum Träger sonstiger unter ärztlicher Leitung bzw. ärztlicher Aufsicht stehenden Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen dienen, oder
  • im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärzten (Ärztinnen) erfolgen
(4) Der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst [… darf] auch im Dienstverhältnis zu Einrichtungen der Forschung, Wissenschaft, Industrie und Veterinärmedizin ausgeübt werden.“

Die Kernbranchen von Biomedizinischen AnalytikerInnen finden sich derzeit vor allem in den Laboratorien von stationären Einrichtungen, wie Kranken-, Kur-, Rehabilitationsanstalten oder Sanatorien. Daneben gewinnen andere Tätigkeitsfelder zunehmend an Bedeutung, wie private Einrichtungen (Privatlaboratorien, Ordinationen, biotechnologische und pharmakologische Unternehmen, etc.) und nicht-stationäre öffentliche Einrichtungen (Universität, Forschungs- und Entwicklungsinstitute, veterinärmedizinische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sicherung der Lebensmittel- und [Umwelt-]Hygiene.

Biomedizinische AnalytikerInnen arbeiten vorwiegend in Diagnostik- oder Forschungslaboratorien, wobei sie im Rahmen ihrer Tätigkeit auch eine leitende Position einnehmen können. Zudem sind sie auch in der Lehre (Aus-, Fort- und Weiterbildung) tätig.

Seit 2004 ist eine freiberufliche Berufsausübung möglich, was zu den bereits genannten Tätigkeitsbereichen noch eine Vielzahl anderer Gebiete wie zum Beispiel in der Qualitätssicherung und der Studienadministration und -koordination eröffnet.
kompetenzen
Die Qualifikationen und Kompetenzen der Biomedizinischen AnalytikerInnen sind in der FH-MTD-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 2/2006 festgelegt. Aus diesen Vorgaben ergibt sich folgendes Qualifikations- und Kompetenzprofil:
  • Fachlich-methodische Kompetenz: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben gelernt, berufsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten über aktuelle biomedizinische Analyseverfahren und -techniken mit Kenntnissen aus anderen relevanten Disziplinen zum eigenverantwortlichen Handeln zu verknüpfen, um diese insbesondere in den Fachbereichen Hämatologie, Hämostaseologie, Histologie, Immunhämatologie, Immunologie, klinische Chemie, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Zellkultur und Zytologie entsprechend dem biomedizinisch-technisch-analytischen Entwicklungsstand anzuwenden und bei funktionsdiagnostischen Untersuchungen mitzuwirken. Mit Abschluss der Ausbildung haben die Absolventen und Absolventinnen eine berufsethische Haltung entwickelt, die ihr Tun und Handeln im medizinischen und gesellschaftlichen Kontext leitet.“
  • Sozialkommunikative sowie Selbstkompetenz: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.“
  • Wissenschaftliche Kompetenz: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben wissenschaftliche Kompetenzen erworben, um Forschungsprozesse nachzuvollziehen und zu planen.“
studieninhalte

Der FH-Bachelor-Studiengang Biomedizinische Analytik besteht aus aufeinander aufbauenden Modulen, wobei sich die Zusammensetzung der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls im Sinne der Output-Orientierung nach der zu erwerbenden Teilqualifikation der/des Studierenden richtet und so vernetztes Denken und Lernen fördern soll.

Im ersten Semester werden medizinische, chemische und mathematische Grundlagen vermittelt. Daneben erhalten die Studierenden im Modul „Human- und sozialwissenschaftliche Grundlagen" einen Einblick in das von ihnen angestrebte Berufsfeld, setzen sich mit den Themen Team, Teambildung und Kommunikation auseinander und reflektieren ihre eigenen Lernerfahrungen, um diese im Studium und in der Berufspraxis im Sinne des lebenslangen Lernens zu optimieren.

In den Modulen "Grundlagen für das Arbeiten im Laboratorium" und "Instrumentelle Grundlagen" erlernen die Studierenden prinzipielle Arbeitstechniken und -methoden einschließlich der Auswerteverfahren, die in den verschiedenen Fachbereichen der Biomedizinischen Analytik angewendet werden. Ausgestattet mit einem Repertoire an Werkzeugen und Methoden setzen die Studierenden diese in den nachfolgenden Modulen zielgerichtet ein und adaptieren sie je nach Fachbereich.
Jeder Fachbereich (Modul) besteht aus einer theoretischen Vorlesung, einer integrierten Lehrveranstaltung oder Übung, in der die praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den institutseigenen Ausbildungslaboratorien geübt werden können und einem Berufspraktikum, das in 3-Wochen-Blöcken an externen Praktikumsstellen absolviert wird.

Die wissenschaftliche Kompetenz erwerben die Studierenden durch das Modul "Wissenschaftlich Arbeiten" sowie im Modul "Interdisziplinarität im diagnostischen Laboratorium" und "Individueller Schwerpunkt", in denen die zwei Bachelorarbeiten verfasst werden.

Die Module "Qualitätsmanagement", "Spezielle Anwendungsgebiete der Biomedizinischen Analytik" und "Vorbereitung auf das Berufsleben" vermitteln den Studierenden zusätzliche Kompetenzen, die sie im Hinblick auf das bald zu erwartende Berufsleben einsetzen können.

Die Curriculumserstellung ist darauf ausgerichtet, dass Kompetenzerwerb, Lern- und Lehrmethode und Lerninhalte sowie Lernnachweise miteinander in Einklang stehen (vgl. Curriculum).

berufspraktikum
Das Berufspraktikum dient der Vertiefung von fachlich-wissenschaftlichen Grundlagen, berufsspezifischen Zusammenhängen und Arbeitsabläufen sowie der Verknüpfung von Gelerntem mit neuen Informationen.

Unter Anleitung lernen die Studierenden ihre berufliche Rolle kennen und reflektieren diese. Dadurch werden Selbstverantwortung, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Selbstorganisation der Studierenden gefördert. Neben fachkompetenten PraktikumsanleiterInnen vor Ort werden die Studierenden von hauptberuflich Lehrenden des FH-Bachelor-Studienganges Biomedizinische Analytik betreut.

Das Pflichtpraktikum wird in acht Praktikumsblöcken zu je 3 Wochen absolviert, wobei die Vorgaben der FH-MTD-Ausbildungsverordnung berücksichtigt werden. Im 6. Semester kann jede/r Studierende einen individuellen Schwerpunkt im Rahmen eines 12-wöchigen Wahlpflichtpraktikums setzen. Die Gesamtdauer des Berufspraktikums umfasst somit 58 ECTS (1450 Stunden workload).
prüfungen
Die Art der Leistungsbeurteilung wird für jede Lehrveranstaltung definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Leitung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala des österreichischen Schulsystems. Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:
  • schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Präsentationen
In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges sind die konkreten Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und
Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.
anrechnungen
Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf
Antrag der/des Studierenden von der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Die Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals so gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals in Absprache mit der LeiterIn der Lehrveranstaltung.
bewerbung
zielgruppe
BewerberInnen für den FH-Bachelor-Studiengang Biomedizinische Analytik erfüllen folgende Voraussetzungen
  • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • manuelles Geschick
  • naturwissenschaftliches und technologisches Interesse
  • körperliche und psychische Stabilität
  • soziale Kompetenz
  • zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche berufsspezifische gesundheitliche Eignung lt. FH-MTD-Ausbildungsverordnung
zugangsvoraussetzungen

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zum FH-Bachelor-Studiengang sind durch das Fachhochschul-Studiengesetz FHStG BGBl. Nr. 340/1993 i.d.g.F. und durch die FH-MTD-Ausbildungsverordnung BGBl. II Nr. 2/2006 i.d.g.F. geregelt.

Es werden BewerberInnen mit einer der folgenden Zugangsvoraussetzungen zugelassen:

Allgemeine Universitätsreife 

Inländisches Reifeprüfungszeugnis oder ausländisches Zeugnis, wenn mit diesem Zeugnis im Ausstellungsland die allgemeinen Voraussetzungen zu einem Hochschulbesuch der dem beabsichtigten Studiengang entsprechenden Richtung gegeben sind. Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen (vgl. UOG, § 64):

  • österreichisches Reifezeugnis
  • ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifikation (...) gleichwertig ist
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Lehrganges universitären Charakters


Studienberechtigungsprüfung 

Informationen zur Studienberechtigungsprüfungen finden Sie hier

 

 

Berufsreifeprüfung in den Fächern
(laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung BGBl. I Nr. 68/1997 idgF)

  • Deutsch
  • Lebende Fremdsprache
  • Mathematik
  • Fachbereich
     

Relevante einschlägige berufliche Qualifikationen

Ausgewählte Berufsgruppen wenn sie bis Studienbeginn Zusatzprüfungen nachweisen, die sich an den Pflichtfächern der Studienberechtigungsprüfung orientieren.

bewerbungsunterlagen
  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf (unterfertigt)
  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Heiratsurkunde (Kopie)
  • Zeugnis, das zum Studium berechtigt (Kopie), vgl. Zugangsvoraussetzungen (BewerberInnen, die das entsprechende Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorlegen können, haben bei der Bewerbung entweder eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse oder eine Bestätigung der Schule/Institution einzureichen.)
     

Bitte senden Sie Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (bitte keine Originaldokumente und ohne Bewerbungsmappen) an:

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Studien-Service-Center
Innrain 98
6020 Innsbruck
Austria

Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Weiters möchten wir Sie informieren, dass Bewerbungsunterlagen nicht retourniert werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis!

aufnahmeverfahren

Folgende Auswahlkriterien werden der berufsspezifischen Eignungsprüfung zugrunde gelegt und entscheiden über die Reihung im Aufnahmeverfahren:
 

  • Evaluierung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und der Biografie (Curriculum Vitae, Art/Form der Bewerbung, Berufserfahrung, Praktika)
  • Schriftlicher Eignungstest
     

Zur Teilnahme am schriftlichen Eignungstest werden alle BewerberInnen zugelassen, die sich für den FH-Bachelor-Studiengang Biomedizinische Analytik ordnungsgemäß beworben haben und die formalen Zugangskriterien erfüllen.

In Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit werden in diesem Test folgende Merkmale geprüft

  •  Testdauer ca. 1h, kein fachspezifisches Wissen notwendig

Testdimensionen:

  • Logisches Denken: z.B.: Zahlenreihen, Schlussfolgerungen, Diagramme….
  • Verbale Intelligenz: z.B.: Hör- und Leseverständnis (deutsch u. englisch),…
  • Konzentrations- u.Merkfähigkeit
  • Räumliches Denken

Beispiele dazu finden Sie in einschlägiger Literatur zum Thema „Testtraining“ bzw. im Internet unter den Begriffen: Studierfähigkeitstest, Intelligenztest, kognitiver Leistungstest, ect.
  

Aufnahmegespräch

Im Aufnahmegespräch hat die BewerberIn die Gelegenheit, Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, die für den Studienerfolg von Bedeutung sein können. Kriterien sind insbesondere die Motivation, die Eignung und die Begabung für das Studium und den angestrebten Beruf sowie die Kommunikationsfähigkeit.

 

 

Nach Aufnahme in den FH-Bachelor-Studiengang sind folgende Dokumente nachzureichen:

 

Für die Feststellung der erforderlichen berufsspezifischen und gesundheitlichen Eignung der BewerberInnen (gemäß FH-MTD-AV BGBl. II Nr. 2/2006) haben diese folgende Unterlagen beizubringen.

  • ärztliches Attest zum Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten nötigen körperlichen, geistigen und gesundheitlichen Eignung
  • Strafregisterbescheinigung zum Nachweis der Unbescholtenheit
  • Bestätigung über einen Erste-Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (nicht älter als 1 Jahr)
     

 Weitere Informationen zur Aufnahme in den Studiengang finden Sie in der Aufnahmeordnung.

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Infobox
Abschluss
Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
Studiendauer
6 Semester
Studienart
Vollzeit
ECTS
180
Studienplätze
26 pro Aufnahme
Aufnahmerhythmus
jährlich 
Infobox
Studienbeginn
Wintersemester 2013/2014
Studiengebühr
€ 363,36 pro Semester
Sachmittelbeitrag
€ 134,00 für das Studienjahr 2012/13
Termine
Studienjahr 2012/2013
Bewerbung für 2013
Bewerbungszeitraum:
07.01.2013 bis 26.04.2013 
Aufnahmetest:
 23.03.2013 und 13.05.2013
(Der Termin des Aufnahmetests richtet sich nach dem Datum des Bewerbungseingangs)
Ersatztermine sind nicht möglich!
Aufnahmegespräch / Assessement:
Kalenderwoche 15 bis 23  
Kontakt
Studiengangsleiterin
Mag. Heidi Oberhauser
Büro 4. Stock/Raum 405
T +43 512 5322-76732
E heidi.oberhauser@fhg-tirol.ac.at
Studien-Service Center
Beate Tholema
Büro 3. Stock/Raum 326
T +43 512 5322-76710
F +43 512 5322-6776710
E beate.tholema@fhg-tirol.ac.at