diaetologie
studium
berufsbild
Im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen-technischen Dienste, MTD-Gesetz BGBl. Nr. 460/1992 in der letztgültigen Fassung BGBl. I Nr. 7/ 2004, BGBl. I Nr. 70/2005 und BGBl. Nr. 43/2006 ist das Berufsbild einer DiaetologIn folgendermaßen verankert:

"Der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst umfasst die eigenverantwortliche Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung sowie die Anleitung und Überwachung der Zubereitung besonderer Kostformen zur Ernährung Kranker oder krankheitsverdächtiger Personen nach ärztlicher Anordnung einschließlich der Beratung der Kranken oder ihrer Angehörigen über die praktische Durchführung ärztlicher Diätverordnungen innerhalb und außerhalb einer Krankenanstalt; ohne ärztliche Anordnung die Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung der Kost für gesunde Personen und Personengruppen oder Personen und Personengruppen unter besonderen Belastungen (z.B. Schwangerschaft, Sport) einschließlich (sic.) der Beratung dieser Personenkreise über Ernährung" (MTD-Gesetz 2006 § 2 Abs. 4).

Der oben genannte Begriff "Eigenverantwortlichkeit" bezieht sich sowohl auf die Ernährungsberatung für Gesunde als auch auf die Durchführung des diaetologischen Prozesses und umfasst die Arbeitsschritte der ernährungsmedizinischen Therapie von der Erhebung des Ernährungsstatus und der Ernährungsanamnese, der diaetologischen Befundung und Beurteilung, Planung, Umsetzung inklusive Ernährungsberatung und ernährungsmedizinische Beratung bis zur Qualitätssicherung, Evaluation, Dokumentation und Reflexion und das eigenverantwortliche Handeln im Ernährungs- bzw. Verpflegungsmanagement.
zielsetzung
Der FH-Bachelor-Studiengang Diaetologie hat zum Ziel,
  • die Anforderungen der beruflichen Praxis einer DiaetologIn mit den Grundsätzen wissenschaftlicher Bildung zu verknüpfen und somit fachliches Grundwissen mit methodischen Kenntnissen und Fertigkeiten sowie einer differenzierten Sachorientierung zu verbinden. Der hohe Theorie-Praxis-Bezug gewährleistet eine Vernetzung von fachlich-methodischen, sozialkommunikativen Kompetenzen und Selbstkompetenzen sowie wissenschaftlichen Kompetenzen.
  • die Studierenden in besonderem Maße zu selbstständigen, eigenverantwortlichen und an Lösungen orientierten AbsolventInnen heranzubilden. Dabei verfügen die Studierenden über ein hohes Maß sowohl an theoretischem Wissen, als auch praktischen Fertigkeiten kombiniert mit der Fähigkeit zur kritischen Reflexion aber auch der Kompetenz, sich selbstständig Wissen anzueignen und weiterzuentwickeln.
  • die beruflichen Fähigkeiten und Möglichkeiten aufgrund der im Laufe des Studiums erworbenen Kompetenzen zu verbessern. Dies soll durch die Vermittlung von Grundkenntnissen wie methodischen Fertigkeiten zum selbstständigen Lernen, von Fachkenntnissen sowie sozialen Kompetenzen und Selbstkompetenzen z. B. Teamfähigkeit erreicht werden.
  • eine ganzheitliche Ausbildung auf Hochschulniveau anzubieten, die sich der Anwendungs- und Berufsorientierung verpflichtet.
  • ein modernes Ausbildungskonzept, das sich nach der Output-Orientierung richtet, vorzulegen und die Erfordernisse eines erwachsenengerechten Lernens zu berücksichtigen.
  • wissenschaftliche Erkenntnisse aus verschiedenen Teilgebieten als Basis für die Erarbeitung von praxisrelevanten Fragestellungen zu verwenden, die Persönlichkeit der Studierenden zur Entfaltung zu bringen, sodass die wissenschaftliche und berufspraktische Orientierung der Ausbildung sich als sinnvoll ergänzende Einheit darstellt.
  • die Selbstorganisation und Selbstständigkeit der Studierenden zu fördern und sie in kollegialer Weise an die alltäglichen Berufsanforderungen heranzuführen.
perspektiven

Die DiaetologIn übt die berufsspezifischen Tätigkeiten im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses oder einer freiberuflichen Tätigkeit aus.
Sowohl im intra- als auch im extramuralen Bereich handeln DiaetologInnen in einem interdisziplinären Team und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge in einem therapeutischen Team. Im Rahmen des diaetologischen Prozesses ist eine Zusammenarbeit mit Fach-ÄrztInnen, anderen Sparten der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, PsychologInnen, Verwaltungs- und Küchenpersonal, aber auch mit der Lebensmittelindustrie und Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit gegeben. „Der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst darf auch im Dienstverhältnis zu einem (einer) Gastgewerbetreibenden und zu Einrichtungen der Forschung, Wissenschaft und Industrie ausgeübt werden“ (MTD-Gesetz 2006 § 7 Abs. 2).

DiaetologInnen können Mitglied eines interdisziplinären Teams oder Mitglied eines Ernährungsteams sein. Sie können auch als Lehrende, Lehr- und Forschungspersonal, in der Praktikumsanleitung bzw. Projektleitung zum Einsatz kommen.

Nach einigen Jahren Berufserfahrung und der entsprechenden Zusatzqualifikation kann die DiaetologIn in einer leitenden Position tätig werden.

kompetenzen
Die fachlich-methodischen, sozialkommunikativen Kompetenzen und Selbstkompetenzen sowie die wissenschaftlichen Kompetenzen der DiaetologIn sind in der FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2006 (FH-MTD-AV, BGBl. Nr. 2/2006) detailliert festgelegt.

Die AbsolventInnen des FH-Bachelor-Studienganges Diaetologie sind in der Lage, an der Nahtstelle zwischen Medizin, Ernährungswissenschaft, Naturwissenschaft und verwandten Disziplinen Professionalität im Bereich der Ernährung und Ernährungstherapie und den damit verbundenen Forschungsarbeiten auf einem akademischen Niveau zu erbringen und sich den wissenschaftlichen Entwicklungen laufend anzupassen.

Der FH-Bachelor-Studiengang Diaetologie will den Studierenden eine wissenschaftlich fundierte Hochschulbildung und gleichzeitig eine solide Berufsvorbereitung bieten. Damit soll der Zusammenhang von Lernen und Arbeiten – orientiert am beruflichen Handeln – hergestellt werden. Gleichzeitig geht es um den Erwerb von sozialkommunikativen Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Empathie und Wertschätzung, um auf Grund der erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten realitätsnahe Herausforderungen zu bewältigen.

DiaetologInnen sind eigenverantwortlich handelnde Personen, die mit hoher Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie wissenschaftlich orientiert arbeiten.

Im beruflichen Tätigkeitsfeld einer DiaetologIn geht es um eine professionelle Gestaltung der fachlichen und zwischenmenschlichen Arbeit. Dazu sind neben dem Fachwissen eine Reihe von persönlichen Eigenschaften, Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten notwendig, die im Laufe der Ausbildung erworben werden und im beruflichen Handeln erweitert werden können.

Die rasante Entwicklung in der Medizin, Ernährungsmedizin und Ernährungswissenschaft erfordert ein „lebenslanges Lernen“. Um aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse im beruflichen Handlungsfeld verstehen und anwenden zu können, ist eine Basis an wissenschaftlichen Kompetenzen notwendig.

Eine fundierte Ausbildung in den medizinischen Grundlagenfächern, den fachspezifischen Fächern der Ernährung und Ernährungsmedizin, Beratungstechnik, Kommunikation und die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens befähigen die AbsolventInnen diverse „Diätströme“ kritisch zu bewerten. Das breit gefächerte Wissen ist die Basis, um bei Einzelberatungen, Gruppenberatungen und –schulungen auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen einzugehen und den diaetologischen Prozess planen, durchführen, evaluieren und dokumentieren zu können.
studieninhalte

Ausgangspunkt für die Erstellung des Curriculums stellt die FH-MTD-AV 2006 mit den darin festgelegten Kompetenzen und Qualifikationen dar. Gleichzeitig sind im Curriculum (vgl.Curriculum) die zu erwartenden Entwicklungen im Berufsfeld berücksichtigt, z. B. vermehrte freiberufliche Tätigkeit, Spezialisierung in medizinischen Fachgebieten wie der Onkologie, der Stoffwechseltherapie, der Geriatrie oder der Intensivmedizin. Auch wird der Entwicklung der Schlüsselqualifikationen im Bereich der Soft Skills, wie Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit, Kommunikations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit und Selbstreflexion sowie der Bereitschaft zu ständiger Fortbildung Rechnung getragen. Die angebotenen Lehrveranstaltungen sind Pflichtlehrveranstaltungen und sollen die Basisqualifikationen einer Grundausbildung sicherstellen. Bei der Absolvierung der Praktika bzw. bei der Themenwahl für die Bachelorarbeiten besteht die Möglichkeit der individuellen Schwerpunktsetzung in den Wahlbereichen. Die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in Form von praktischen Übungen im Rahmen der „Lehrküche“, der Laborpraktika oder den Übungen der angewandten Ernährungstherapie in Kleingruppen geübt und reflektiert.

Im Curriculum ist auch ein Selbststudium vorgesehen. Somit sind Vor- und Nachbereitung für Referate und Präsentationen, aber auch das Erstellen von Ernährungstherapiekonzepten, inklusive Speiseplangestaltung, Energie- und Nährstoffberechnungen und die Ausarbeitung von Beratungs- und Schulungsunterlagen und nicht zuletzt der Lernaufwand und die Prüfungsvorbereitung vorgesehen. Kompetenzerwerb und Lehrinhalt, Methode und Inhalt sowie die Lernnachweise stehen miteinander im Einklang. Im Bildungsverständnis eines FH-Bachelor-Studienganges steht der Kompetenzerwerb und nicht der Wissenszuwachs an erster Stelle.

berufspraktikum
Die Gestaltung des Berufspraktikums erfolgt nach den Bestimmungen der FH-MTD-AV 2006. Die praktische Ausbildung erfolgt zum überwiegenden Teil in Krankenanstalten, kann aber auch in anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Forschung, Wissenschaft und Industrie erfolgen, wenn dabei die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleistet ist. Die praktische Ausbildung umfasst die Bereiche Akutmedizin, Langzeitmedizin und Rehabilitation sowie Gesundheitsförderung und Prävention. In der praktischen Ausbildung erwerben die Studierenden an der jeweiligen Praktikumsstelle Erfahrungen in der PatientInnenbetreuung sowie fundierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Durchführung diaetologischer Maßnahmen im Pflicht- und Wahlbereich. Im Rahmen des Berufspraktikums werden 10 diaetologische Prozesse in den Pflichtbereichen durchgeführt.

Pflichtbereiche
  • Gastroenterologie unter besonderer Berücksichtigung des Verdauungssystems
  • Endokrinologie unter besonderer Berücksichtigung des Diabetes mellitus und anderer Stoffwechsel-Erkrankungen
  • Nephrologie unter besonderer Berücksichtigung der Nierenfunktionen
  • Intensivmedizin, Onkologie unter besonderer Berücksichtigung onkologischer oder intensivmedizinischer Stoffwechselsituationen
  • Chirurgie unter besonderer Berücksichtigung prä-, intra- und postoperativer Situationen
Wahlbereiche je nach individuellem Schwerpunkt:
  • Allergologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kardiologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Klinische Immunologie, Neurologie, Pulmologie, Psychiatrie, Rheumatologie oder andere spezielle klinische Bereiche
  • Geriatrie
  • Multiprofessioneller Bereich, insbesondere in Zusammenarbeit mit PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen und LogopädInnen
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Ernährungsmarketing und Ernährungskommunikation
prüfungen
Die Art der Leistungsbeurteilung wird für jede Lehrveranstaltung definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Leitung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala des österreichischen Schulsystems. Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:
  • schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Präsentationen
In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges Diaetologie sind die konkreten Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.
anrechnung
Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.  Im Sinne der Durchlässigkeit im Bildungssystem ist die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals so gestellt werden, dass den Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist. Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen ist auf Antrag der Studierenden festzustellen.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals in Absprache mit der Leitung der Lehrveranstaltung.
bewerbung
zielgruppe
BewerberInnen für den FH-Bachelor-Studiengang Diaetologie erfüllen folgende Voraussetzungen
  • berufsspezifische und gesundheitliche Eignung
  • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • hohe soziale Kompetenz
  • manuelles Geschick
  • körperliche und psychische Stabilität
  • Einfühlungsvermögen und Beobachtungsgabe
  • Kreativität
zugangsvoraussetzungen

Bezüglich der Zugangsvoraussetzungen gelten die Regelungen des FHStG, insbesondere wird auf § 4 Abs. 2 verwiesen. Es werden BewerberInnen mit einer der folgenden Zugangsvoraussetzungen zugelassen:

Allgemeine Universitätsreife

Inländisches Reifeprüfungszeugnis oder ausländisches Zeugnis, wenn mit diesem Zeugnis im Ausstellungsland die allgemeinen Voraussetzungen zu einem Hochschulbesuch der dem beabsichtigten Studiengang entsprechenden Richtung gegeben sind. Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen (vgl. UOG, § 64):

  • österreichisches Reifezeugnis
  • ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifikation (...) gleichwertig ist
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Lehrganges universitären Charakters

 

Studienberechtigungsprüfung 

Informationen zur Studienberechtigungsprüfungen finden Sie hier

 


Berufsreifeprüfung in den Fächern
(laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung BGBl. I Nr. 68/1997 idgF)

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache
  • Fachbereich
     

Relevante einschlägige berufliche Qualifikationen

Ausgewählte Berufsgruppen wenn sie bis Studienbeginn Zusatzprüfungen nachweisen, die sich an den Pflichtfächern der Studienberechtigungsprüfung orientieren.

bewerbungsunterlagen
  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf (unterfertigt)
  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Heiratsurkunde (Kopie)
  • Zeugnis, das zum Studium berechtigt (Kopie), vgl. Zugangsvoraussetzungen (BewerberInnen, die das entsprechende Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorlegen können, haben bei der Bewerbung entweder eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse oder eine Bestätigung der Schule/Institution einzureichen.)
     

Bitte senden Sie Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (bitte keine Originaldokumente und ohne Bewerbungsmappen) an:

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Studien-Service-Center
Innrain 98
6020 Innsbruck
Austria

Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Weiters möchten wir Sie informieren, dass Bewerbungsunterlagen nicht retourniert werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis!

aufnahmeverfahren

Ziel des Aufnahmeverfahrens ist es, die für den Beruf geeignetsten BewerberInnen durch Erhebung möglichst vieler studienrelevanter Faktoren (facheinschlägige, persönliche, soziale Kompetenzen) zu erfassen, es besteht aus folgenden Komponenten:

Evaluierung der schriftlichen Unterlagen

Ahand der eingereichten Unterlagen (Biografie, Curriculum vitae, Art und Form der Bewerbung, Berufserfahrung und Praktika) wird die Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen überprüft.

 Schriftlicher Eignungstest

Zur Teilnahme am schriftlichen Eignungstest werden alle BewerberInnen zugelassen, die sich für den FH-Bachelor-Studiengang Diaetologie ordnungsgemäß beworben haben und die formalen Zugangskriterien erfüllen.

In Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit werden in diesem Test folgende Merkmale geprüft

  •  Testdauer ca. 1h, kein fachspezifisches Wissen notwendig

Testdimensionen:

  • Logisches Denken: z.B.: Zahlenreihen, Schlussfolgerungen, Diagramme….
  • Verbale Intelligenz: z.B.: Hör- und Leseverständnis (deutsch u. englisch),…
  • Konzentrations- u.Merkfähigkeit
  • Räumliches Denken

Beispiele dazu finden Sie in einschlägiger Literatur zum Thema „Testtraining“ bzw. im Internet unter den Begriffen: Studierfähigkeitstest, Intelligenztest, kognitiver Leistungstest, ect.
 

Fachspezifischer Eignungstest

Die fachspezifische Eignungsprüfung sieht eine schriftliche Überprüfung des Vorwissens im Bereich Grundzubereitungstechniken, Lebensmittelkunde und einfache Fragen aus dem Bereich der Ernährungslehre und der Chemie vor. Weiters wird das Verständnis für naturwissenschaftliche Vorgänge und die Kreativität der BewerberInnen überprüft.

Aufnahmegespräch

Mit jeder BewerberIn wird ein leitfadengestütztes Gespräch geführt, das aus Gründen der Vertraulichkeit nicht öffentlich ist. In diesem Gespräch hat die BewerberIn die Gelegenheit, Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, die für den Studienerfolg von Bedeutung sein können. Solche Kriterien sind insbesondere die Motivation, die Eignung und die Begabung der BewerberIn für das Studium und den angestrebten Beruf. Positiv angerechnet werden vor allem in Hinblick auf die Berufsmotivation konkrete Erfahrungen der BewerberInnen (z.B. einschlägiges Praktikum, freiwilliges soziales Jahr). Weiters wird im Aufnahmegespräch die Kommunikationsfähigkeit beurteilt.

 

Nach Aufnahme in den FH-Bachelor-Studiengang sind folgende Dokumente nachzureichen:

 

Für die Feststellung der erforderlichen berufsspezifischen und gesundheitlichen Eignung der BewerberInnen (gemäß FH-MTD-AV BGBl. II Nr. 2/2006) haben diese folgende Unterlagen beizubringen.

  • ärztliches Attest zum Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten nötigen körperlichen, geistigen und gesundheitlichen Eignung
  • Strafregisterbescheinigung zum Nachweis der Unbescholtenheit
  • Bestätigung über einen Erste-Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (nicht älter als 1 Jahr)

     

 

 

 

 Weitere Informationen zur Aufnahme in den Studiengang finden Sie in der Aufnahmeordnung.

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Infobox
Abschluss
Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
Studiendauer
6 Semester
Studienart
Vollzeit
ECTS
180
Studienplätze
16 pro Aufnahme
Aufnahmerhythmus
2-jährig
 
Infobox
Studienbeginn
Wintersemester 2013/2014
Studiengebühr
€ 363,36 pro Semester
Sachmittelbeitrag
€ 134,00 für das Studienjahr 2012/13
 
Termine
Studienjahr 2012/2013
Bewerbung für 2013
Bewerbungszeitraum:
07.01.2013 bis 01.03.2013 
Aufnahmetest:
 23.03.2013
Ersatztermine sind nicht möglich!
Aufnahmegespräch / Assessement:
Kalenderwoche 15 bis 23  
Kontakt
Studiengangsleiterin
Mag. Anna Elisabeth Purtscher
Büro 4. Stock/Raum 416
T +43(0)50/8648-4738
F +43(0)50/8648-674738
E anna-elisabeth.purtscher
   @fhg-tirol.ac.at
Studien-Service Center
Beate Tholema
Büro 3. Stock/Raum 326
T +43 512 5322-76710
F +43(0)50/8648-674710
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