logopädie
studium
berufsbild
Der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst umfasst die eigenverantwortliche logopädische Befunderhebung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Hörstörungen sowie audiometrische Untersuchungen nach ärztlicher Anordnung (§ 2 Abs. 6 MTD-G).

Erwerb und Rehabilitation von Sprache und Sprechen beruhen auf Bewegung (zuerst stehen, dann verstehen und mitteilen), Wahrnehmung (zuerst ergreifen, dann begreifen) und einer kommunikationsfördernden Umwelt. Daher bezieht die Logopädie ihr Wissen aus verschiedenen Spezialgebieten (Medizin, Linguistik, Psychologie, Pädagogik), um den Erfordernissen bei Erkennung und Behandlung von Störungen der Sprachentwicklung, der Aussprache, der Stimme, des Hörens, der Sprache, des Sprechablaufs und der Mundfunktionen im nonverbalen Bereich gerecht zu werden.
zielsetzung
Das Ziel des FH-Bachelor-Studienganges Logopädie ist die Befähigung einer AbsolventIn zur eigenverantwortlichen Durchführung der Logopädischen Diagnostik und Therapie von Hör-, Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen sowie Schluckstörungen und zur Durchführung audiometrischer Untersuchungen in enger Zusammenarbeit mit der medizinischen Fachdisziplin der Phoniatrie. Ziel ist auch die Befähigung einer AbsolventIn zur Herausformung einer ethischen Haltung im Umgang mit Menschen im Prozess von Habilitation und Rehabilitation. Ziel ist ebenso eine Sensibilisierung der AbsolventIn für wissenschaftliches Forschen und zur Vermehrung der Forschung auf dem Gebiet der Logopädie beizutragen.
perspektiven
Die gegenwärtig stabile Arbeitsmarktsituation lässt zugleich eine Tendenz der Entwicklung einer steigendenen Nachfrage für LogopädInnen erkennen. Der wachsende Bedarf nach Logopädischer Behandlung wird einerseits durch eine eher geringfügige Steigerung des Beschäftigungsausmaßes im intramuralen Bereich und andererseits durch eine verstärkte Expansion des Angebotes im extramuralen (freiberuflichen) Bereich abgedeckt. Bedarf- und Akzeptanzanlysen gehen davon aus, dass mit einer Aufnahme von 18 Studierenden im zweijährigen Rhythmus der erwartete Bedarf an LogopädInnen in Tirol und umliegenden Regionen abgedeckt werden kann. Durch den rasch wachsenden Anteil der älteren Menschen wird mit einem Anstieg von PatientInnen/KlientInnen mit neurologischen Erkrankungen und damit einhergehenden Störungen der Sprache und des Schluckens angenommen. Ebenso werden präventive Tätigkeiten der LogopädIn an Bedeutung gewinnen.

Berufliche Tätigkeitsfelder in der Logopädie sind:
  • Logopädische Diagnostik und Therapie in intra- und extramuralen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Prävention von Störungen und Behinderungen der verbalen Kommunikation und von oralen Primärfunktionen
  • Logopädische Beratung
  • Lehre und Forschung
  • Begutachtung
kompetenzen
Die AbsolventIn erwirbt folgende Kompetenzen:
  • Fachlich-methodische Kompetenzen: zur Beherrschung der Anforderungen bei der eigenverantwortlichen Durchführung von Logopädischer Diagnostik und Therapie im Rahmen eines medizinischen Grundverständnisses
  • Sozial-kommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen: zur Übernahme einer therapeutischen Grundhaltung im Umgang mit PatientInnen und Angehörigen 
  • Wissenschaftliche Kompetenzen: für die Fähigkeit zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung sowie für die Fähigkeit zur Mitarbeit an wissenschaftlicher Forschung
Curriculare Schwerpunkte:
  • Audiologie
  • Vermittlung eines fundierten medizinischen Grundlagenwissens zum Verständnis auch komplexer logopädischer Störungsbilder unter besonderer Berücksichtigung der PatientIn/KlientIn nach neurologischen Erkrankungen
  • Enge Verzahnung der medizinischen Grundlagen für Hör-, Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen sowie Schluckstörungen mit Methoden der Logopädischen Intervention
  • Vermittlung fundierter medizinischer und logopädischer Grundlagen zur Rehabilitation des Cerebral bewegungsgestörten Kindes
  • Vermittlung sozialkommunikativer Kompetenzen und Selbstkompetenzen
  • Interdisziplinäres und fachübergreifendes Arbeiten
  • Berufspraktikum in enger Anbindung an Klinische Abteilungen einer Krankenanstalt
studieninhalte

Der FH-Bachelor-Studiengang Logopädie besteht aus 23 Modulen, die auf 6 Semester verteilt sind.

Im ersten Semester werden allgemeine und erste fachspezifische medizinische Grundlagen für ein basales Verständnis der Anatomie und Physiologie des Menschen vermittelt. Neben Grundlagen des Hörens und erster Hörmessungen (Audiologie) können Studierende den Umgang mit der eigenen Stimme und dem eigenen Sprechen in praktischen Übungen kennen lernen. Sie erhalten neben einer Einführung in Grundlagen der Kommunikation und Fachsprache Zugang zum „Logopädischen Prozess“. Berufspraktikum: eine Woche eng theoriebegleitend.

Im zweiten Semester werden die fachspezifischen medizinischen Grundlagen weiter ausgebaut und vertieft. Audiologische Inhalte werden intensiv und unmittelbar nach Vermittlung der theoretischen Voraussetzungen an audiometrischen Geräten geübt. Studierende üben sich im Aufbau eines ökonomischen Gebrauchs von Atmung und Stimme. Daneben erhalten sie psychologische Grundlagen zum Verständnis menschlichen Verhaltens und für den Aufbau einer therapeutischen und pädagogischen Haltung einer LogopädIn. Myofunktion und Schluckstörungen werden aus phoniatrisch-logopädischer Sicht thematisch abgeschlossen. Berufspraktikum: vier Wochen als Block.

Im dritten Semester stehen phoniatrisch-logopädische Störungsbilder, deren Erkennung und Behandlung im Mittelpunkt. Thematisch abgeschlossen werden: Stimme, Sprechen, Sprache und cerebrale Bewegungsstörungen. Vermittelt werden erste Kenntnisse für wissenschaftliches Arbeiten zur Erstellung eines theoretisch reflektierten Praktikumsberichtes (Bachelorarbeit 1). Erfahrungen aus dem Berufspraktikum der ersten zwei Semester werden supervisorisch reflektiert.

Im vierten Semester werden Störungen des Sprachbesitzes aus phoniatrischer und logopädischer Sicht vollständig dargestellt. In der Audiologie erhalten Studierende Kenntnisse in weiterführender Diagnostik und Rehabilitation mit dem Schwerpunkt Hörmessungen im Kindesalter und können die dafür notwendigen Messungen an audiometrischen Geräten durchführen. Die therapeutische und pädagogische Haltung der LogopädIn wird weiter vertieft. Berufspraktikum: 13 Wochen geblockt.

Im fünften Semester rücken Wahrnehmung, Emotion und Kognition sowie deren Störungen und Behandlungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt. Die apparative Versorgung bei Erwachsenen und Kindern sowie spezielle medizinisch-audiologische Fragestellungen schließen die Lehrinhalte von Audiologie ab. Kenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten werden vertieft, sodass Studierende fähig sind, eine empirische Studie anzufertigen (Bachelorarbeit 2). Erfahrungen aus dem logopädischen Berufspraktikum werden supervisorisch aufgearbeitet. Berufspraktikum: 7 Wochen geblockt.

Im sechsten Semester lernen Studierende die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen für den Beruf und die Berufsausübung kennen. Die therapeutische und pädagogische Haltung der LogopädIn wird durch Reflexion der Erfahrungen während der Ausbildung und des Berufspraktikums in Hinsicht auf die geforderte Professionalität in der beruflichen Rolle „LogopädIn“ gefestigt. Berufspraktikum: 10 Wochen geblockt. Mit der kommissionellen Bachelor-Prüfung wird das FH-Bachelor-Studium abgeschlossen.

Aus den gesetzlichen Vorgaben der FH-MTD-AV (BGBl. Nr. 2/2006) ergeben sich die Inhalte des FH-Bachelor-Studienganges Logopädie, welche im Curriculum des Studienganges festgelegt sind (vgl.Curriculum).

berufspraktikum

Ziel des Berufspraktikums ist der Erwerb fundierter Erfahrungen in der Patientenbetreuung sowie fundierter Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Durchführung logopädischer Maßnahmen.

Die praktische Umsetzung von theoretischen Lehrinhalten wird kontinuierlich und aufbauend an den Praktikumsstellen gefestigt und vertieft. Die praktische Ausbildung erfolgt patientenorientiert.

Das Berufspraktikum umfasst die Pflichtbereiche Logopädie und logopädische Methodik, Phoniatrie, Audiologie einschließlich Audiometrie sowie die nachstehenden Wahlbereiche je nach individuellem Schwerpunkt: multiprofessioneller Bereich, insbesondere in Zusammenarbeit mit PhysiotherapeutInnen, DiaetologInnen und ErgotherapeutInnen, spezielle klinische Bereiche sowie Gesundheitsförderung
und Prävention.

Das Berufspraktikum im FH-Bachelor-Studiengang Logopädie beträgt 28 Prozent der gesamten Ausbildung: Das sind 35 Wochen und 50 ECTS. Der größte Teil des Berufspraktikums findet in Einrichtungen der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (TILAK) statt. Zusätzliche Praktikumsstellen stehen an weiteren Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und in freiberuflichen logopädischen Praxen zur
Verfügung.

Stellen für ein Berufspraktikum sind jedoch nicht nur auf das Bundesland Tirol beschränkt. Es empfiehlt sich, auch Angebote aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland zu nützen. Organisation und Übernahme allfällig entstehender Kosten (Fahrt, Aufenthalt) sind Teil der berufsvorbereitenden Interessen und Kompetenzen der Studierenden.

 

Das Berufspraktikum ist akkumulierend organisiert und erstreckt sich mit Ausnahme von Semester 3 über alle Semester.

prüfungen
Die Art der Leistungsbeurteilung wird für jede Lehrveranstaltung definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Leitung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala des österreichischen Schulsystems. Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:
  • schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Präsentationen
  • Bachelorarbeiten
In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges sind die konkreten Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und
Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.
anrechnung
Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf
Antrag der/des Studierenden von der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Die Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals so gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals in Absprache mit der Leitung der Lehrveranstaltung.
bewerbung
zielgruppe
BewerberInnen für den FH-Bachelor-Studiengang Logopädie erfüllen folgende Voraussetzungen
  • sprachliche und kommunikative Kompetenz
  • Analysefähigkeit
  • körperliche und psychische Stabilität
  • Einfühlungsvermögen und Beobachtungsgabe
  • zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche berufsspezifische gesundheitliche Eignung lt. FH-MTD-AV, § 4.
zugangsvoraussetzungen

Bezüglich der Zugangsvoraussetzungen gelten die Regelungen des FHStG, insbesondere wird auf §4 Abs.2 verwiesen. Es werden BewerberInnen mit einer der folgenden Zugangsvoraussetzungen zugelassen:


 

Allgemeine Hochschulreife

Inländisches Reifeprüfungszeugnis oder ausländisches Zeugnis, wenn mit diesem Zeugnis im Ausstellungsland die allgemeinen Voraussetzungen zu einem Hochschulbesuch der dem beabsichtigten Studiengang entsprechenden Richtung gegeben sind. Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen (vgl. UOG, § 64):

  • österreichisches Reifezeugnis
  • ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifikation (...) gleichwertig ist
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Lehrganges universitären Charakters


Studienberechtigungsprüfung  

Informationen zur Studienberechtigungsprüfungen finden Sie hier


 

Berufsreifeprüfung in den Fächern
(laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung BGBl. I Nr. 68/1997 idgF)

  • Deutsch
  • Lebende Fremdsprache
  • Mathematik
  • Fachbereich
     

Relevante einschlägige berufliche Qualifikationen

Ausgewählte Berufsgruppen wenn sie bis Studienbeginn Zusatzprüfungen nachweisen, die sich an den Pflichtfächern der Studienberechtigungsprüfung orientieren.

 

 

bewerbungsunterlagen
  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf (unterfertigt)
  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Heiratsurkunde (Kopie)
  • Zeugnis, das zum Studium berechtigt (Kopie), vgl. Zugangsvoraussetzungen (BewerberInnen, die das entsprechende Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorlegen können, haben bei der Bewerbung entweder eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse oder eine Bestätigung der Schule/Institution einzureichen.)
     

Bitte senden Sie Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (bitte keine Originaldokumente und ohne Bewerbungsmappen) an:

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Studien-Service-Center
Innrain 98
6020 Innsbruck
Austria

Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Weiters möchten wir Sie informieren, dass Bewerbungsunterlagen nicht retourniert werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis!

aufnahmeverfahren

Die berufsspezifische Eignungsprüfung enthält folgende Teile:

Schriftliche Eignungsprüfung

Alle BewerberInnen für den FH-Bachelor-Studiengang Logopädie, die die formalen Zugangskriterien erfüllen, treten zu einer schriftlichen Eignungsprüfung an. Überprüft werden Analysefähigkeit (Patientengespräch analysieren), sprachliche Kompetenz (schriftliche Zusammenfassung der Analyse nach vorgegebenen Kriterien) und Genauigkeit (Begriffe aus Berufsinformation erklären können). Die 60 besten BewerberInnen erhalten eine Einladung zur Untersuchung und zum Bewerbungsgespräch.

Untersuchungen

Es handelt sich um:
 

  • eine Untersuchung von Hören und Stimme (phoniatrische Eignungsuntersuchung) und
     
  • eine Untersuchung der Stimmleistungen und der Artikulation (Logopädische Eignungsuntersuchung).

Bewerbungsgespräch

Anhand eines semistandardisierten Interviews hat die BewerberIn Gelegenheit, die Gründe für Berufswahl, bisherige Ausbildung sowie mögliche Vorerfahrungen darzustellen. Außerdem gilt es, eine Konfliktsituation gedanklich, sprachlich und emotional zu bewältigen. Beurteilt werden Sicherheit im Auftreten, Flexibilität und kommunikativer Stil.

Evaluierung der schriftlichen Unterlagen

Biografie (Curriculum Vitae, Art/Form der Bewerbung, Bestätigungen über Vorerfahrungen, Berufstätigkeiten, Zeugnisse anderer Bildungseinrichtungen)

Auswahlkriterien und Gewichtung
 

  • für die Gruppe der 60 besten aus der schriftlichen Eignungsprüfung gilt: sehr gute und gute Analysefähigkeit, sehr gute und gute schriftsprachliche Kompetenz, sehr hohe Sorgfalt
  • für die Eignungsuntersuchungen gilt: ein medizinischer oder logopädischer Befund, der eindeutig eine Auffälligkeit feststellt, schließt eine Aufnahme in den Studiengang aus;
     
  • für das Bewerbungsgespräch gilt: hohe Erfüllung der Kriterien liefert einen hohen Wert in der Rangliste. 
     

Nach Aufnahme in den FH-Bachelor-Studiengang sind folgende Dokumente nachzureichen:

 

Für die Feststellung der erforderlichen berufsspezifischen und gesundheitlichen Eignung der BewerberInnen (gemäß FH-MTD-AV BGBl. II Nr. 2/2006) haben diese folgende Unterlagen beizubringen.

  • ärztliches Attest zum Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten nötigen körperlichen, geistigen und gesundheitlichen Eignung
  • Strafregisterbescheinigung zum Nachweis der Unbescholtenheit
  • Bestätigung über einen Erste-Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (nicht älter als 1 Jahr)

     

 

 Weitere Informationen zur Aufnahme in den Studiengang finden Sie in der Aufnahmeordnung.

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Infobox
Abschluss
Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
Studiendauer
6 Semester
Studienart
Vollzeit
ECTS
180
Studienplätze
18 pro Aufnahme
Aufnahmerhythmus
2-jährig
 
Infobox
Studienbeginn
Wintersemester 2013/2014
Studiengebühr
€ 363,36 pro Semester
Sachmittelbeitrag
€ 134,00 für das Studienjahr 2012/13
 
Termine
Studienjahr 2012/2013
Bewerbung für 2013
Bewerbungszeitraum:
07.01.2013 bis 01.03.2013 
Aufnahmetest:
 21.03.2013
Ersatztermine sind nicht möglich!
Aufnahmegespräch / Assessement:
Kalenderwoche 15 bis 23  
Kontakt
Studiengangsleiter
Mag. Alois Holzer
Büro 6. Stock/Raum 621
T +43 512 5322-76754
E alois.holzer@fhg-tirol.ac.at
Studien-Service Center
Beate Tholema
Büro 3. Stock/Raum 326
T+43 512 5322-76710
F +43 512 5322-6776710
E beate.tholema@fhg-tirol.ac.at