physiotherapie
studium
berufsbild
Der physiotherapeutische Dienst umfaßt "die eigenverantwortliche Anwendung aller physiotherapeutischen Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung im intra- und extramuralen Bereich, unter besonderer Berücksichtigung funktioneller Zusammenhänge auf den Gebieten der Gesundheitserziehung, Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation. Hiezu gehören insbesondere mechanotherapeutische Maßnahmen, wie alle Arten von Bewegungstherapie, Perzeption, manuelle Therapie der Gelenke, Atemtherapie, alle Arten von Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen, Ultraschalltherapie, weiters alle elektro-, thermo-, photo-, hydro- und balneotherapeutischen Maßnahmen sowie berufsspezifische Befundungsverfahren und die Mitwirkung bei elektrodiagnostischen Untersuchungen. Weiters umfasst er ohne ärztliche Anordnung die Beratung und Erziehung Gesunder in den genannten Gebieten“ (§ 2. (1) BGBl. Nr. 460/1992).
zielsetzung

Zielsetzung des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie ist die Ausbildung von PhysiotherapeutInnen im Rahmen eines fundierten, praxisorientierten und kompetenzorientierten Studiums auf Hochschulniveau, um die Durchlässigkeit und die internationale Vergleichbarkeit der Berufsqualifikation von AbsolventInnen zu gewährleisten.

Über eine fundierte berufspraktische Handlungskompetenz, die nicht durch Lernen allein, sondern nur durch die Verknüpfung mit Tätigkeiten im praktischen Kontext erreicht werden kann, sowie der Vermittlung wissenschaftlicher, sozialkommunikativer und Problemlösungskompetenzen, um im Berufsfeld komplexe Aufgaben selbstständig und reflexiv bearbeiten zu können, werden überfachliche Kompetenzen als wesentliche Ergänzung zum gelehrten Fachwissen entwickelt.
perspektiven
Den AbsolventInnen des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie eröffnet sich durch den wachsenden Bedarf an professionell ausgebildeten Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen in den Bereichen der Gesundheitserziehung, Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern.

Die AbsolventInnen des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie werden aufgrund der in der Ausbildung vermittelten Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen und der daraus resultierenden Handlungskompetenz sowie der gesetzlichen Grundlagen befähigt, sowohl im Angestelltenverhältnis als auch freiberuflich und sowohl im intramuralen als auch in extramuralen und wissenschaftlichen Bereichen des Gesundheitswesens tätig zu werden. Folgende Kernbranchen können als berufstypische Tätigkeitsfelder gesehen werden:
  • öffentliche und private Krankenanstalten
  • Kuranstalten
  • Alten- und Pflegeheime
  • Rehabilitationszentren
  • freiberufliche Tätigkeit
  • Sozial- und Privatversicherungen
  • Interessensvertretungen
  • Ausbildungseinrichtungen
  • Beratungseinrichtungen
  • Hersteller von Medizinprodukten und 
  • Einrichtungen der Gesundheitsförderung und -vorsorge.
Ergänzend lassen sich im extramuralen Bereich zunehmend neue Tätigkeitsfelder vor allem im Bereich der Prävention identifizieren, deren Besetzung mit professionell ausgebildeten PhysiotherapeutInnen Chancen für die AbsolventInnen sowohl in ihrem originären Berufsfeld als auch zunehmend im wissenschaftlichen Bereich bieten kann.

AbsolventInnen des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie sind befähigt, innerhalb eines therapeutischen disziplinären oder interdisziplinären Teams im intra- und extramuralen Bereich mitzuarbeiten oder als Leitung dieses Teams zu fungieren. Eine freiberufliche Tätigkeit in eigener oder einer gemeinschaftlich geführten Praxis steht als Alternative zur Verfügung. Die Einbindung von erfahrenen AbsolventInnen in Lehre und Forschung stellt eine weitere Möglichkeit der Berufstätigkeit dar
kompetenzen
Die Qualifikationen und Kompetenzen der Physiotherapie sind in der FH-MTD-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 2/2006 festgelegt. Aus diesen Vorgaben ergibt sich folgendes Qualifikations- und Kompetenzprofil:
  • Fachlich-methodische Kompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben gelernt, physiotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus anderen relevanten Disziplinen zum eigenverantwortlichen physiotherapeutischen Handeln zu verknüpfen, um diese insbesondere in den Fachbereichen Arbeitsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Geriatrie, Innere Medizin, Intensivmedizin, Kardiologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Orthopädie, Physikalische Medizin, Psychiatrie, Pulmologie, Rheumatologie, Traumatologie und Urologie anzuwenden. Sie beherrschen die Arbeitsschritte der Physiotherapie, die der Erhaltung, Förderung, Verbesserung oder Wiedererlangung der Bewegungsfähigkeit in der Gesundheitsförderung, Prävention, Therapie und Rehabilitation dienen. Mit Abschluss der Ausbildung haben sie eine berufsethische Haltung entwickelt, die ihr Tun und Handeln im medizinischen und gesellschaftlichen Kontext leitet.“
  • Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.“
  • Wissenschaftliche Kompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben wissenschaftliche Kompetenzen erworben, um Forschungsprozesse nachzuvollziehen und zu planen.“
studieninhalte

Ziel der praxisorientierten Ausbildung ist, den AbsolventInnen ausreichende Qualifikationen in den Bereichen der Gesundheitserziehung, Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation vor dem Hintergrund des Erwerbs fachlich-methodischer, wissenschaftlicher, sozialkommunikativer und berufsspezifischer Selbstkompetenzen zu vermitteln. Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstvertrauen und das Bewusstsein der eigenen Stärken und Schwächen sowie der Wirkung auf andere fördern den kritisch-reflektierten Umgang mit den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Erwerb von Teilqualifikationen wird durch die Gestaltung der einzelnen Module zum einen sowie durch die auf einander aufbauenden Module zum anderen im Sinne der Output-Orientierung gesichert.

Die Inhalte des ersten Semesters vermitteln sowohl fachlich-methodische Grundlagen als auch physiotherapeutisches Handlungswissen und berufsspezifische Selbstkompetenzen. Damit wird die professionelle Grundlage für die Lehrinhalte des zweiten, dritten und vierten Semesters geschaffen.

Im zweiten Semester werden spezielle physiotherapeutische und klinische Inhalte des Bewegungssystems vermittelt. Die Umsetzung der erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten am Patienten wird durch ein 2-wöchiges Praktikum am Ende dieses Semesters gewährleistet.

Das dritte Semester konzentriert sich auf die Weiterentwicklung des Erwerbs physiotherapeutischer und klinischer Inhalte im Bereich Bewegungssystem. Weiters werden physiotherapeutische und klinische Inhalte des Organsystems und der Bewegungsentwicklung und -kontrolle eingehend behandelt.

Mit der Fortführung physiotherapeutischer und klinischer Inhalte im Bereich der Bewegungsentwicklung und -kontrolle sowie des Verhaltens und Erlebens, und der Vermittlung sozialkommunikativer und wissenschaftlicher Kompetenzen werden die Voraussetzungen für das erste physiotherapeutische Praktikum, unter Anleitung der hauptberuflich am Studiengang Lehrenden, sowie für die erste Bachelorarbeit im vierten Semester geschaffen.

Im fünften Semester bieten Wahlpflichtmodule (aus vier angebotenen Modulen sind zwei zu wählen) die Möglichkeit des Erwerbs zusätzlicher berufsspezifischer Qualifikationen. Soziale und rechtliche Grundlagen sowie das zweite physiotherapeutische Praktikum bilden die Ausgangspunkte für die zweite Bachelorarbeit und das erste klinische Praktikum.

Das zweite klinische Praktikum im sechsten Semester ermöglicht den Studierenden die praktische Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie deren kritische Reflexion in der Fertigstellung der zweiten Bachelorarbeit.

Der Abschluss der Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten stellt den Beginn eines lebenslangen Lernprozesses dar und schafft die Voraussetzung zum weiteren Erwerb berufsspezifischer und berufsnaher Qualifikationen.

Aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergeben sich die Inhalte des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie, welche im Curriculum des Studienganges festgelegt sind (vgl. Curriculum).

berufspraktikum
Ziel des Berufspraktikums ist, Selbstverantwortung, Eigeninitiative, Teamfähigkeit sowie Selbstorganisation der Studierenden zu fördern und das in den Lehrveranstaltungen erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Mit dem Praktikum erfolgt zum einen eine Wissensvertiefung in verschiedenen therapeutischen Feldern, zum anderen die Auseinandersetzung mit neuen inhaltlichen, organisatorischen und sozialen Anforderungen.

Die praktische Ausbildung im FH-Bachelor-Studiengang Physiotherapie erfolgt entsprechend dem jeweiligen, am aktuellen Ausbildungsstand orientierten, Qualifikationsprofil der Studierenden kontinuierlich und aufbauend vor dem Hintergrund der praktischen Umsetzung theoretischer Lehrinhalte und entspricht somit den Anforderungen an einen berufsqualifizierenden FH-Bachelor-Studiengang.

Die Gesamtdauer des Praktikums umfasst 48 ECTS (1.200 Stunden workload). Eine begleitende Lehrveranstaltung (Praxisreflexion bzw. integrativer Prozess) dient der professionellen Vorbereitung, Evaluation und Reflexion des Praktikums in Kleingruppen oder in Einzelgesprächen und wird von hauptberuflichen Mitgliedern des Lehr- und Forschungspersonals betreut.
prüfungen
Die Art der Leistungsbeurteilung einer Lehrveranstaltung wird für jede Lehrveranstaltung getrennt definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die LeiterIn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala.

Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:
  • Schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Referate
In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges sind die konkreten Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.
anrechnungen
Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf Antrag der/des Studierenden von der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Die Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals so gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals in Absprache mit der LeiterIn der Lehrveranstaltung.
bewerbung
zielgruppe
BewerberInnen für den FH-Bachelor-Studiengang Physiotherapie erfüllen folgende Voraussetzungen
  • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • hohe soziale Kompetenz
  • manuelles Geschick
  • körperliche und psychische Stabilität
  • Einfühlungsvermögen und Beobachtungsgabe
  • zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche berufsspezifische gesundheitliche Eignung lt. FH-MTD-Ausbildungsverordnung
zugangsvoraussetzungen

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zum FH-Bachelor-Studiengang sind durch das Fachhochschul-Studiengesetz FHStG BGBl. Nr. 340/1993 i.d.g.F. und durch die FH-MTD-Ausbildungsverordnung BGBl. II Nr. 2/2006 i.d.g.F. geregelt.

Es werden BewerberInnen  mit einer der folgenden Zugangsvoraussetzungen zugelassen:

Allgemeine Universitätsreife

Inländisches Reifeprüfungszeugnis oder ausländisches Zeugnis, wenn mit diesem Zeugnis im Ausstellungsland die allgemeinen Voraussetzungen zu einem Hochschulbesuch der dem beabsichtigten Studiengang entsprechenden Richtung gegeben sind. Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen (vgl. UOG, § 64):

  • österreichisches Reifezeugnis
  • ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifikation (...) gleichwertig ist
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Lehrganges universitären Charakters

 

Studienberechtigungsprüfung  

Informationen zur Studienberechtigungsprüfungen finden Sie hier
 

 

Berufsreifeprüfung in den Fächern
(laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung BGBl. I Nr. 68/1997 i.d.g.F.)

 

  • Deutsch
  • Lebende Fremdsprache
  • Mathematik
  • Fachbereich
     

Relevante einschlägige berufliche Qualifikationen

Ausgewählte Berufsgruppen wenn sie bis Studienbeginn Zusatzprüfungen nachweisen, die sich an den Pflichtfächern der Studienberechtigungsprüfung orientieren.

Für besondere berufliche Qualifikationen, die nicht im Akkreditierungsantrag bzw. –bescheid geregelt sind, entscheidet die Leiterin/der Leiter des Lehr- und Forschungspersonals im Einzelfall

 

FAQ´s

 

Berechtigt die deutsche Fachhochschulreife zur Bewerbung am FH-Bachelor-Studiengang?
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zu einem österreichischen FH-Studiengang, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation (siehe „Relevante einschlägige berufliche Qualifikationen“) vermittelt. Nur mit dem Nachweis der Erbringung dieser Voraussetzung kann die deutsche Fachhochschulreife der facheinschlägigen beruflichen Qualifikation gemäß § 4 Abs 2 gleich gesetzt werden. (AR 2006, Version 1.1).

Berechtigt die mittlere Reife mit einer anschließenden 3jährigen Ausbildung zum Sport- und Gymnastiklehrer zur Bewerbung am FH-Bachelor-Studiengang?
Nein. Die Zugangsvoraussetzungen sind entweder Allgemeine Universitätsreife, Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung oder Relevante einschlägige berufliche Qualifikationen.
 

bewerbungsunterlagen
  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf (unterfertigt)
  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Heiratsurkunde (Kopie)
  • Zeugnis, das zum Studium berechtigt (Kopie), vgl. Zugangsvoraussetzungen (BewerberInnen, die das entsprechende Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorlegen können, haben bei der Bewerbung entweder eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse oder eine Bestätigung der Schule/Institution einzureichen.)
     

Bitte senden Sie Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (bitte keine Originaldokumente und ohne Bewerbungsmappen) an:

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Studien-Service-Center
Innrain 98
6020 Innsbruck
Austria

Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Weiters möchten wir Sie informieren, dass Bewerbungsunterlagen nicht retourniert werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis!

aufnahmeverfahren

Folgende Auswahlkriterien werden der berufsspezifischen Eignungsprüfung zugrunde gelegt und entscheiden über die Reihung im Aufnahmeverfahren:

Evaluierung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und der Biografie (Curriculum Vitae, Art/Form der Bewerbung, Berufserfahrung, Praktika)

Schriftlicher Eignungstest

Der schriftliche Test prüft zentrale intellektuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten und stellt somit ein objektives eignungsdiagnostisches Instrument dar, welches an alle BewerberInnen dieselben Anforderungen stellt. 

 

In Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit werden in diesem Test folgende Merkmale geprüft

  •  Testdauer ca. 1h, kein fachspezifisches Wissen notwendig

Testdimensionen:

  • Logisches Denken: z.B.: Zahlenreihen, Schlussfolgerungen, Diagramme….
  • Verbale Intelligenz: z.B.: Hör- und Leseverständnis (deutsch u. englisch),…
  • Konzentrations- u.Merkfähigkeit
  • Räumliches Denken

Beispiele dazu finden Sie in einschlägiger Literatur zum Thema „Testtraining“ bzw. im Internet unter den Begriffen: Studierfähigkeitstest, Intelligenztest, kognitiver Leistungstest, ect.
 


 

Fachspezifische Eignungsprüfung

Der studiengangsspezifische Testteil ist auf die im Berufsbild definierten Anforderungen an den Beruf der PhysiotherapeutIn zugeschnitten. Folgende ausgewählte Fähigkeiten und Fertigkeiten werden einer Überprüfung unterzogen.
 

  • Propriozeption
  • kinästhetische Wahrnehmung
  • Koordinationsfähigkeit
  • Stabilisationsfähigkeit
  • Reaktionsvermögen
  • Körpergefühl und
  • Beobachtungsgabe
     

Aufnahmegespräch

Anhand eines Assessment-Centers und eines leitfadengestützten Gesprächs werden die Kriterien soziale Kompetenz, Motivation, Eignung, Begabung und „Soft Skills“ wie Anpassungsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit und Empathie beurteilt.

 

 

Nach Aufnahme in den FH-Bachelor-Studiengang sind folgende Dokumente nachzureichen:

 

Für die Feststellung der erforderlichen berufsspezifischen und gesundheitlichen Eignung der BewerberInnen (gemäß FH-MTD-AV BGBl. II Nr. 2/2006) haben diese folgende Unterlagen beizubringen.

  • ärztliches Attest zum Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten nötigen körperlichen, geistigen und gesundheitlichen Eignung
  • Strafregisterbescheinigung zum Nachweis der Unbescholtenheit
  • Bestätigung über einen Erste-Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (nicht älter als 1 Jahr)

     

 

 

 

 Weitere Informationen zur Aufnahme in den Studiengang finden Sie in der Aufnahmeordnung.

Suche
login
Bitte melden Sie sich immer auf der Startseite an

Home

Infobox
Abschluss
Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
Studiendauer
6 Semester
Studienart
Vollzeit
ECTS
180
Studienplätze
26 pro Aufnahme
Aufnahmerhythmus
jährlich
Infobox
Studienbeginn
Wintersemester 2013/14
Studiengebühr
€ 363,36 pro Semester
Sachmittelbeitrag
€ 134,00 für das Studienjahr 2012/13
 
Termine
Studienjahr 2012/2013
Bewerbung für 2013
Bewerbungszeitraum:
07.01.2013 bis 15.02.2013 
Aufnahmetest:
 23.03.2013
Ersatztermine sind nicht möglich!
Aufnahmegespräch / Assessement:
Kalenderwoche 15 bis 23  
Kontakt
Studiengangsleiterin
Mag. Claudia Wiederin
Büro  4. Stock/Raum 407
T +43 512 5322-76759
E claudia.wiederin@fhg-tirol.ac.at
Studien-Service Center
Beate Tholema
Büro 3. Stock/Raum 326
T +43 512 5322-76710
F +43 512 5322-6776710
E beate.tholema@fhg-tirol.ac.at