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Informationen über die Vorgaben für das Betreten des Hochschulgebäudes

Nach wie vor ist es das große Ziel des Bundes und des Landes Tirol, die Ausbreitung der Covid-19 Pandemie durch Kontaktvermeidung einzudämmen. Eine Durchführung der Lehrveranstaltungen in Fernlehre ist daher weiterhin Mittel der Wahl an der fh gesundheit.

Für ausgewählte Prüfungen und Lehrveranstaltungen, deren Umsetzung online nicht möglich ist und die daher in Präsenz stattfinden müssen, dürfen Studierende jedoch ab Montag, 18.05.2020 das Gebäude wieder betreten. Dies betrifft ausschließlich TeilnehmerInnen von praktischen Übungen, Laborübungen, kommissionellen Prüfungen etc., die vorab direkt von unseren MitarbeiterInnen informiert werden. Diese Studierenden füllen einen Selbsteinschätzungsbogen aus und geben diesen beim ersten Unterricht vor Ort unterfertigt in der Klasse ab.

Selbsteinschätzungsbogen

Der Zutritt ist ausdrücklich Studierenden vorbehalten, welche bestimmten Prüfungen und Unterrichten beiwohnen oder vorab geplante Termine mit MitarbeiterInnen der fh gesundheit wahrnehmen. Ein Aufenthalt zu Lernzwecken oder der Überbrückung von Wartezeiten ist untersagt.

Beim Betreten der fh gesundheit gelten die folgenden Verhaltensvorgaben:

  • Kommen Sie nicht an die fh gesundheit, wenn Sie sich krank fühlen oder Symptome aufweisen (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Bauchbeschwerden…). Informieren Sie Ihre Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung telefonisch, vermeiden Sie alle Kontakte und bleiben Sie zuhause. Wenden Sie sich an die Hotline 1450 und unterziehen Sie sich schnellstmöglich einem Screening-Test.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Form einer Mund-Nasen-Maske oder einer abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung ist ab dem Betreten des Gebäudes in allen Begegnungszonen verpflichtend. (Rezeptionsbereich, Gänge, Sanitätsanlagen, Treppenhaus, Lifte, Gemeinschaftsflächen…) Halten Sie den Mund-Nasen-Schutz sauber, berühren Sie diesen so selten wie möglich und tauschen sie die Maske bei spürbarer Durchfeuchtung regelmäßig aus.
  • Der automatische Öffnungsmechanismus ist derzeit so geschalten, dass ein Betreten bzw. Verlassen des Gebäudes stets nur über die in Gehrichtung rechtsliegende Eingangstür möglich ist.
  • Desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Gebäudes an der Desinfektionsstation im Eingangsbereich.
  • Halten Sie im Gebäude bitte mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen, auch im Eingangsbereich und im Treppenhaus.
  • Beachten Sie auch im Gebäude die Verkehrswege: Bewegen Sie sich im Haus immer in Gehrichtung rechts, um den Mindestabstand gegenüber Entgegenkommenden einzuhalten. Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu der Person vor oder hinter Ihnen.
  • Nehmen Sie bevorzugt die Treppe, bewegen Sie sich auch hier immer in Gehrichtung rechts. Benutzen Sie die Aufzüge nur als Einzelperson.
  • Wenn im Unterrichtsraum der Mindestabstand von einem Meter gewahrt werden kann, darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
  • Die Tische in den Unterrichtsräumen werden von der Hausverwaltung so gestellt, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Bitte halten Sie eine feste Sitzordnung ein, wechseln Sie nicht während der Unterrichtseinheiten den Sitzplatz und verstellen Sie die Tische nicht.
  • Wenn nach Ende Ihres Unterrichts eine andere Personengruppen im Raum unterrichtet wird, bitten wir Sie, eine Flächendesinfektion der Tische nach Ende des Unterrichtsblocks durchzuführen. Ihre Lehrenden werden Sie entsprechend anweisen.
  • Sorgen Sie für ausreichend Frischluft, lüften Sie vor allem zwischen und nach dem Ende von Unterrichtseinheiten mindestens 5 Minuten mit weit geöffnetem Fenster.
  • Bei Unterrichtseinheiten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (z.B. bei praktischen Übungen wie der Massagetechnik) sind besondere Hygienemaßnahmen vorgeschrieben, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Hierbei ist das durchgehende Tragen eines Mund-Nasen-Schutz, regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfektion vor und nach der Übung sowie die entsprechende Desinfektion der verwendeten Arbeitsmittel verpflichtend.
  • Zwischen den Unterrichtseinheiten sind Ansammlungen und Gruppenbildungen unbedingt zu vermeiden. Bitte essen Sie nicht gemeinsam, sitzen Sie nicht in den Aufenthaltsbereichen zusammen und halten Sie sich nicht länger als unbedingt nötig im Gebäude auf.
  • Schriftliche Tests werden unter Einhaltung der Mindestabstände von mindestens einem Meter in Räumen mit ausgedünnter Bestuhlung durchgeführt. Die Anordnung der Tische darf nicht verändert werden. Bei mündlichen Prüfungen wird ein vergrößerter Mindestabstand von zwei Metern zwischen Prüfling und PrüferInnen eingehalten. Schreibmaterial ist in beiden Fällen von den Prüflingen mitzubringen. Nach den Prüfungen erfolgen Hygienemaßnahmen.
  • Die Lernräume bleiben vorerst geschlossen.
  • Die Entlehnung von Büchern in der Bibliothek ist weiterhin nur mit Vorbestellung per Email möglich. Die verfügbaren Bücher können in der Bibliothek abgeholt werden, wobei jeweils nur eine Person eintreten darf. Zurückgegebene Bücher werden soweit möglich von uns vor der Neuausgabe desinfiziert.
  • Parteienverkehr ist nur nach vorab getätigter Terminabsprache mit den jeweiligen MitarbeiterInnen möglich. Hierbei darf jeweils nur eine Person das Büro nach Aufforderung einzeln betreten.
  • Der Coffeekult im Erdgeschoß des Gebäudes ist geöffnet. Hier gelten die Gastronomiebestimmungen.  
  • Achten Sie weiterhin allgemein verstärkt auf Hygiene: Waschen Sie sich mehrmals täglich die Hände ausgiebig oder desinfizieren Sie diese. Wiederholen Sie dies insbesondere auch nach der Benutzung von Geräten und Schaltern, nach dem Schnäuzen, Husten oder Niesen, vor dem Essen, nach Benutzung der Sanitäranlagen, vor einem Raumwechsel, vor und nach dem Kontakt mit anderen Personen. Vermeiden Sie es, sich ins Gesicht zu greifen.

Bitte achten Sie aufeinander und bleiben Sie gesund!

 

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