COVID-19: Aktuelle Bestimmungen an der fh gesundheit ab 04.01.2021
Mit 18. Dezember 2020 verordnete die österreichische Bundesregierung den 3. Lockdown, der direkt im Anschluss an die Weihnachtsfeiertage in Österreich startet. Wieder werden verschärfte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, ein „Freitesten“ ab dem 18. Jänner soll eine Rückkehr zur Normalität – wie immer diese dann aussehen wird – ermöglichen. Dieses „Freitesten“ ist für den Besuch des Präsenzunterrichts am AZW und an der fh gesundheit nicht zwingend vorgeschrieben. Als Krisenstab empfehlen wir Ihnen jedoch, in Eigenverantwortung das Angebot der kostenlosen Antigentestung in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus hat der Krisenstab des AZWs sowie der fh gesundheit heute folgende Maßnahmen beschlossen:
- Das AZW und die fh gesundheit starten ab dem 4. Jänner den Schul- und Studienbetrieb für das neue Jahr.
- Alle theoretischen Unterrichte sowie Einzelprüfungen bleiben auf Distance-Learning umgestellt.
- Es werden ausschließlich praktische Unterrichte sowie - wenn nicht anders umsetzbar - Klassen- bzw. Gruppenprüfungen vor Ort durchgeführt.
- Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Schuldirektion, Studiengangs-, bzw. Lehrgangsleitung.
- Alle SchülerInnen und Studierenden tragen durchgehend ab Betreten des Gebäudes und während des Unterrichts und in den Pausen einen Mund-Nasen-Schutz. Können während des Unterrichts die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, so sind verpflichtend FFP2-Masken zu tragen.
- Anfragen zum Thema Covid-19 richten Sie bitte an die Email-Adresse krisenstabcovid@fhg-tirol.ac.at
Ich danke Ihnen allen für Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe.
Im Namen des Krisenstabs wünsche ich allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund!
Mag. Walter Draxl, MSc
FH-Rektor der fh gesundheit und AZW-Direktor