Berufsbefähigung
Bei Abschluss eines FH-Bachelor-Studiengangs an der fh gesundheit erhalten Sie die sogenannte Berufsbefähigung. Dabei handelt es sich um eine der Voraussetzungen zur Ausübung eines Gesundheitsberufs in Österreich. Unsere AbsolventInnen sind daher gefragte Gesundheitsprofis in den Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.
Seit 1. Juli 2018 ist übrigens eine Registrierung im Gesundheitsberuferegister (GBR) Voraussetzung für die Ausübung eines Gesundheitsberufes.
Ausbildungsvertrag
Vor Studienbeginn schließen Sie mit der fh gesundheit für den gewählten Studiengang bzw. Lehrgang einen Ausbildungsvertrag ab, der das Ausbildungsverhältnis regelt. In der Verlinkung finden Sie einen exemplarischen Ausbildungsvertrag für die FH-Bachelor-Studiengänge im Bereich der medizinisch-technischen Dienste.
Aufnahmeordnung
Die allgemeine Aufnahmeordnung gilt für alle FH-Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß § 9 FHStG der fh gesundheit.
- das Fachhochschul-Studiengesetz
- die FH-Programmakkreditierungsverordnung des Boards der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
BewerberInnen mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit
Für die Aufnahme in einen Fachhochschul-Bachelor-Studiengang im Bereich der Gesundheitsberufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpflege, Hebamme und medizinisch-technischen Dienste) ist gesetzlich vorgeschrieben ein Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen gesundheitlichen Eignung zu erbringen (GuK-Gesetz § 54, Heb-Gesetz § 10, MTD-Gesetz § 3). Weitere Informationen zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
BewerberInnen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (z.B. körperlicher Behinderung, Seh- und Hörbeeinträchtigung; chronische oder akute Erkrankungen) sollen angemessene Bedingungen beim Aufnahmeverfahren vorfinden. Bitte geben Sie dies bereits bei Ihrer Bewerbung bekannt und legen ein ärztliches Attest bei. Bitte lassen Sie sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung durch die jeweilige Studiengangsleitung beraten.
Studien- und Prüfungsordnung
In der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie alle wichtigen Regelungen im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der fh gesundheit.
Anerkennung
Verfügen Sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis, können Sie bei Ihrer Studiengangs- bzw Lehrgangsleitung eine Anerkennung Ihres Wissens beantragen. Dabei reichen Sie sämtliche Nachweise wie Zeugnisse und Bescheinigungen ein. Eine Anerkennung Ihres Vorwissens erfolgt immer bezogen auf eine Lehrveranstaltung und kann so Ihre zu absolvierenden Lehrveranstaltungen bzw. Berufspraktika reduzieren.
ÖH-Beitrag
Der Studierendenbeitrag wird durch die fh gesundheit gemeinsam mit den Studiengebühren semesterweise eingehoben und an die ÖH abgeführt.
Eine Befreiung vom Studierendenbeitrag ist nur für Studierende, die ordnungsgemäß um Unterbrechung des Studiums angesucht haben, möglich. Studierende, die ein Auslandssemester/-praktikum absolvieren, können vom Studierendenbeitrag nicht befreit werden.
Alle Mitglieder der österreichischen Hochschülerschaft haben den Studierendenbeitrag nur einmal pro Semester zu entrichten, unabhängig, an wie vielen Bildungseinrichtungen sie studieren. Gemäß Hochschülerschaftsgesetz hat jeder Erhalter für sich zu kontrollieren, ob die Einzahlung erfolgt ist, um den Studierenden die ordnungsgemäße Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Aus diesem Grund hebt jeder Erhalter den Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) von allen Studierenden ein. Studierende, die an mehreren Bildungseinrichtungen studieren, haben die Möglichkeit, mehrfach bezahlte Studierendenbeiträge bei der Österreichischen Hochschülerschaft zurückzufordern. Die entsprechenden Erläuterungen und das Antragsformular sind der ÖH-Homepage unter www.oeh.ac.at/rueckerstattung zu entnehmen.
Der Studierendenbeitrag wird seitens der ÖH so aufgeteilt, dass 85 % der geleisteten Studierendenbeiträge der Studierendenvertretung des jeweiligen Erhalters zugute kommen, 15 % der Beiträge ergehen an die Bundesvertretung. Diese finanziellen Mittel ergehen nicht direkt auf ein Konto der Studierendenvertretung, sondern verbleiben bis zur Abrechnung bei der ÖH. Für die Geltendmachung einer Auszahlung sind die Angabe und der Nachweis einer konkreten Tätigkeit zur Vertretung bzw. Förderung der Interessen der Mitglieder erforderlich. Da die Verteilung der Studierendenbeiträge nicht unter Beteiligung des Erhalters erfolgt, ersuchen wir die Studierendenvertretungen, sich im Bedarfsfalle direkt an die ÖH zu wenden (www.oeh.ac.at).
Doktorat / PhD nach Masterabschluss
Doktorats- bzw. PhD-Studien sind an staatlichen sowie privaten Universitäten im In- und Ausland möglich. Ausgehend von Ihrem bisherigen individuellen Bildungsweg erschließen sich für Sie mit dem Erwerb des akademischen Grades "Master" neue Möglichkeiten:
FH-Master-Studiengang
In Österreich ist in einer Verordnung des Bundesministeriums festgehalten, welche facheinschlägigen PhD- bzw. Doktoratsstudien nach Abschluss eines FH-Master-Studienganges absolviert werden können.
Als AbsolventIn des FH-Master-Studiengangs Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen der fh gesundheit sind Sie damit für PhD- bzw. Doktoratsstudien der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften berechtigt.
Master-Lehrgang
Die Master-Programme der fh gesundheit weisen einen Umfang von 120 ECTS auf. Damit erfüllen Sie, in Kombination mit Ihrem Bachelorabschluss grundsätzlich die Voraussetzung, um sich an einer in- oder ausländischen Universität für ein weiterführendes Doktorats- bzw. PhD-Studium zu bewerben. Den Antrag stellen Sie an die staatliche oder private Universität Ihrer Wahl, die über Ihre Aufnahme entscheidet.
Zwischen fh gesundheit und UMIT besteht eine Promotionsvereinbarung, um MasterabsolventInnen die Zulassung für ein PhD- bzw. Doktoratsstudium zu erleichtern und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern.