Studieren an der fh gesundheit

Seitenanfang Berufsbefähigung Ausbildungsvertrag Aufnahmeordnung BewerberInnen mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit Studien- und Prüfungsordnung Anerkennung ÖH-Beitrag Doktorat / PhD nach Masterabschluss Wohnen Förderungen Psychologische Beratung

Berufsbefähigung

Bei Abschluss eines FH-Bachelor-Studiengangs an der fh gesundheit erhalten Sie die sogenannte Berufsbefähigung. Dabei handelt es sich um eine der Voraussetzungen zur Ausübung eines Gesundheitsberufs in Österreich. Unsere AbsolventInnen sind daher gefragte Gesundheitsprofis in den Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.

Seit 1. Juli 2018 ist übrigens eine Registrierung im Gesundheitsberuferegister (GBR) Voraussetzung für die Ausübung eines Gesundheitsberufes.

Ausbildungsvertrag

Vor Studienbeginn schließen Sie mit der fh gesundheit für den gewählten Studiengang bzw. Lehrgang einen Ausbildungsvertrag ab, der das Ausbildungsverhältnis regelt. In der Verlinkung finden Sie einen exemplarischen Ausbildungsvertrag für die FH-Bachelor-Studiengänge im Bereich der medizinisch-technischen Dienste.

Aufnahmeordnung

Die allgemeine Aufnahmeordnung gilt für alle FH-Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß § 9 FHStG der fh gesundheit.

Rechtsgrundlagen dafür sind
  • das Fachhochschul-Studiengesetz 
  • die FH-Programmakkreditierungsverordnung des Boards der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
Aufnahmeordnung der fh gesundheit

BewerberInnen mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit

Für die Aufnahme in einen Fachhochschul-Bachelor-Studiengang im Bereich der Gesundheitsberufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpflege, Hebamme und medizinisch-technischen Dienste) ist gesetzlich vorgeschrieben ein Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen gesundheitlichen Eignung zu erbringen (GuK-Gesetz § 54, Heb-Gesetz § 10, MTD-Gesetz § 3). Weitere Informationen zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

BewerberInnen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (z.B. körperlicher Behinderung, Seh- und Hörbeeinträchtigung; chronische oder akute Erkrankungen) sollen angemessene Bedingungen beim Aufnahmeverfahren vorfinden. Bitte geben Sie dies bereits bei Ihrer Bewerbung bekannt und legen ein ärztliches Attest bei. Bitte lassen Sie sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung durch die jeweilige Studiengangsleitung beraten.

Studien- und Prüfungsordnung

In der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie alle wichtigen Regelungen im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der fh gesundheit.  

Anerkennung

Verfügen Sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis, können Sie bei Ihrer Studiengangs- bzw Lehrgangsleitung eine Anerkennung Ihres Wissens beantragen. Dabei reichen Sie sämtliche Nachweise wie Zeugnisse und Bescheinigungen ein. Eine Anerkennung Ihres Vorwissens erfolgt immer bezogen auf eine Lehrveranstaltung und kann so Ihre zu absolvierenden Lehrveranstaltungen bzw. Berufspraktika reduzieren.

ÖH-Beitrag

Ordentliche Studierende in einem FH-Studiengang oder einem Lehrgang zur Weiterbildung gemäß § 9 FHStG an der fh gesundheit unterliegen den Bestimmungen des Hochschülerschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1999 i.d.g.F. und damit der gesetzlichen Verpflichtung, einen Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) zu entrichten.  
  • Studienjahr 2022/23: pro Semester € 21,20
  • Studienjahr 2023/24: pro Semester € 22,70

Der Studierendenbeitrag wird durch die fh gesundheit gemeinsam mit den Studiengebühren semesterweise eingehoben und an die ÖH abgeführt.

Eine Befreiung vom Studierendenbeitrag ist nur für Studierende, die ordnungsgemäß um Unterbrechung des Studiums angesucht haben, möglich. Studierende, die ein Auslandssemester/-praktikum absolvieren, können vom Studierendenbeitrag nicht befreit werden.

Alle Mitglieder der österreichischen Hochschülerschaft haben den Studierendenbeitrag nur einmal pro Semester zu entrichten, unabhängig, an wie vielen Bildungseinrichtungen sie studieren. Gemäß Hochschülerschaftsgesetz hat jeder Erhalter für sich zu kontrollieren, ob die Einzahlung erfolgt ist, um den Studierenden die ordnungsgemäße Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Aus diesem Grund hebt jeder Erhalter den Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) von allen Studierenden ein. Studierende, die an mehreren Bildungseinrichtungen studieren, haben die Möglichkeit, mehrfach bezahlte Studierendenbeiträge bei der Österreichischen Hochschülerschaft zurückzufordern. Die entsprechenden Erläuterungen und das Antragsformular sind der ÖH-Homepage unter www.oeh.ac.at/rueckerstattung zu entnehmen.

Der Studierendenbeitrag wird seitens der ÖH so aufgeteilt, dass 85 % der geleisteten Studierendenbeiträge der Studierendenvertretung des jeweiligen Erhalters zugute kommen, 15 % der Beiträge ergehen an die Bundesvertretung. Diese finanziellen Mittel ergehen nicht direkt auf ein Konto der Studierendenvertretung, sondern verbleiben bis zur Abrechnung bei der ÖH. Für die Geltendmachung einer Auszahlung sind die Angabe und der Nachweis einer konkreten Tätigkeit zur Vertretung bzw. Förderung der Interessen der Mitglieder erforderlich. Da die Verteilung der Studierendenbeiträge nicht unter Beteiligung des Erhalters erfolgt, ersuchen wir die Studierendenvertretungen, sich im Bedarfsfalle direkt an die ÖH zu wenden (www.oeh.ac.at).

Doktorat / PhD nach Masterabschluss

Doktorats- bzw. PhD-Studien sind an staatlichen sowie privaten Universitäten im In- und Ausland möglich. Ausgehend von Ihrem bisherigen individuellen Bildungsweg erschließen sich für Sie mit dem Erwerb des akademischen Grades "Master" neue Möglichkeiten:

FH-Master-Studiengang

In Österreich ist in einer Verordnung des Bundesministeriums festgehalten, welche facheinschlägigen PhD- bzw. Doktoratsstudien nach Abschluss eines FH-Master-Studienganges absolviert werden können.

Als AbsolventIn des FH-Master-Studiengangs Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen der fh gesundheit sind Sie damit für PhD- bzw. Doktoratsstudien der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften berechtigt.

Master-Lehrgang

Die Master-Programme der fh gesundheit weisen einen Umfang von 120 ECTS auf. Damit erfüllen Sie, in Kombination mit Ihrem Bachelorabschluss grundsätzlich die Voraussetzung, um sich an einer in- oder ausländischen Universität für ein weiterführendes Doktorats- bzw. PhD-Studium zu bewerben. Den Antrag stellen Sie an die staatliche oder private Universität Ihrer Wahl, die über Ihre Aufnahme entscheidet.

Zwischen fh gesundheit und UMIT besteht eine Promotionsvereinbarung, um MasterabsolventInnen die Zulassung für ein PhD- bzw. Doktoratsstudium zu erleichtern und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern.

Wohnen

Den Studierenden der fh gesundheit stehen im Neubau Albertistraße 4, 6176 Völs zehn Zimmer in 2er-WG-Einheiten zur Verfügung. 

In Kooperation mit den tirol kliniken stehen in begrenzter Anzahl für Studierende des FH-Bachelor-Studiengangs Gesundheits- und Krankenpflege folgende Unterkünfte zur Verfügung:

Völs, Albertistraße 1

  • 35 Einzelgarconnieren: € 532,74 pro Monat
  • 24 Zimmer in 2-WG-Einheiten:  € 397,73 pro Monat

Studierende des FH-Bachelor-Studiengangs Gesundheits- und Krankenpflege , die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Jahren in Tirol haben, erhalten seitens der fh gesundheit eine Ermäßigung von € 105,- pro Monat.

Kontakt
Mag. Peter Vokoun, MSc
T +43 512 5322-75205
E-Mail senden

Die vielen Studentenwohnheime der Stadt Innsbruck stehen selbstverständlich auch den Studierenden der fh gesundheit zur Verfügung. 
Weitere Informationen bietet die Wohnungsbörse der ÖH Innsbruck.

Förderungen

Stipendienstelle

Studierende in Österreich haben die Möglichkeit, bei der Stipendienstelle um Studienförderung anzusuchen. Die Studienbehilfe inkludiert auch weitere Leistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Versichungskosten und Studienunterstützungen.

Die zuständige Stipendienstelle für Studierende in Tirol ist die

Stipendienstelle Innsbruck
Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock
6020 Innsbruck

weiter lesen

ÖH-Sozialreferat

Als ÖH-Mitglied besteht die Möglichkeit, über den Sozialfond der ÖH jährlich eine einmalige Unterstützung bei Notlagen zu erhalten. Dabei handelt es sich um kurzfristig entstandene Kosten aufgrund von akuten medizinischen Behandlungen, einer sich verändernden Wohnsituation oder des Studiums .

weiter lesen

Landesgedächtnisstiftung

Studierende von FH-Studiengängen, die keinen Anspruch auf staatliche Beihilfe haben, können beim Land Tirol um Förderung ansuchen:

weiter lesen

Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung

Die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD-GmbH) und ermöglicht es Ihnen, sich individuell über mögliche Stipendien in Österreich zu informieren.

 

weiter lesen

Scholarships.at

Scholarships.at hilft Ihnen als Datenbank ebenfalls gezielt nach Stipendien und Förderungen zu suchen.

weiter lesen

Erwachsenenbildung.at

 Die Datenbank für Kursförderungen in Österreich ermöglicht Ihnen eine schnelle Suche nach geeigneten finanziellen Förderungen und Stipendien für Ihr Studium.

weiter lesen

Psychologische Beratung

Die Abteilung Coaching & Beratung 'mcb der Tirol Kliniken GmbH ist ein professioneller psychosozialer Dienstleister, welcher Sie in aktuellen Problemlagen wie Prüfungsangst, Probleme im Studium, Umgang mit Konflikten oder schwierigen Situationen im familiären Umfeld unterstützt  und Ihnen hilft, Lösungsansätze zu finden.

Gerne können Sie sich per Email oder telefonisch in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren.

'mcb Coaching und Beratung

Stieglbräu-Gebäude
Wilhelm-Greil Straße 25, 5. Stock
T +43 (0)50 504-26900
E-Mail senden
 
Sekretariatszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Mehr erfahren