EWR-Anerkennung

Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist der Zugang zu den Berufen in der Gesundheits- und Krankenpflege, den medizinisch-technischen Diensten bzw. der Hebamme durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht notwendig und daher auch nicht möglich.

Zuständige Ministerien

Für die Anerkennung dieser "Berufszulassungen" ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zuständig.

Im Falle von Hebammenausbildungen das Österreichische Hebammengremium

Für Berufsanerkennungen in der Augenoptik ist das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zuständig.

Kurs Wissenschaftliche Kompetenzen

Wenn Sie Ihre Berufsausbildung nicht an einer Universität oder Fachhochschule absolviert haben, haben Sie im Rahmen der EWR-Anerkennung wissenschaftliche Kompetenzen im Umfang von mindestens 4 ECTS nachzuweisen.
Die fh gesundheit bietet Ihnen in Kooperation mit der azw:academy einen Kurs dafür an.

azw:academy