Alle Lehrenden der fh gesundheit sind verpflichtet, ihre Lehrveranstaltungen urheberrechtskonform zu gestalten. Die angeführten Einschränkungen ergeben sich entweder unmittelbar aus dem Urheberrechtsgesetz oder sind notwendig, weil sonst Ausgleichsforderungen seitens der Verwertungsgesellschaften drohen.
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