Ihr Weg zum Studium

Erfahren Sie hier, welche Interessen und Kompetenzen für das Studium wichtig sind, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, welche Bewerbungunterlagen Sie benötigen, wie das Aufnahmeverfahren abläuft und erhalten einen Einblick in das Studium.

Zielgruppe

Welche Interessen und Kompetenzen sollten Sie mitbringen?

Als Dolmetscher:in für ÖGS und Deutsch sollten Sie einige physische und körperliche Fähigkeiten besitzen, wie z.B. einen guten Wahrnehmungssinn und eine einwandfreie Feinmotorik. Da Sie als Gebärdensprachdolmetscher:in stets Teil von einem Kommunikationsaustausch sind, sollten Sie Selbstsicherheit und ein selbstbewusstes Auftreten haben.

Gebärdensprachdolmetscher:innen zeichnen sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit durch besondere Kultursensitivität, Gewissenhaftigkeit und Unvoreingenommenheit aus. Teamfähigkeit, Kritik- und Konfliktfähigkeit sowie organisatorische und koordinatorische Fähigkeiten sind ebenfalls Voraussetzung.

Zugangsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Bewerbung vorweisen?

Für ein Studium im FH-Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen bringen Sie eine der folgenden Voraussetzungen mit:

Allgemeine Hochschulreife
  • Reifeprüfung (Matura) einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule
  • Berufsreifeprüfung
  • Gleichwertiger ausländischer Bildungsabschluss
  • Abschluss eines mindestens dreijährigen postsekundären Bildungsprogramms
Studieren ohne Matura
Auch ohne Matura ist der Zugang zum Studium möglich, wenn Sie eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
  • Studienberechtigungsprüfung
  • Berufsreifeprüfung
  • Einschlägige berufliche Qualifikation in Verbindung mit den erforderlichen Zusatzprüfungen

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Sprachnachweis

Wenn Deutsch nicht Ihre Erstsprache ist, ist ein Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B2 GER erforderlich.
Alle Dokumente sind in deutscher Sprache bzw. in beglaubigter Übersetzung erforderlich.

Nachweise für den Studienstart

Nach Erhalt einer Zusage für den Studienplatz sind vor Studienantritt noch folgende Unterlagen einzubringen:
  • Abschlusszeugnisses, das zum Studium berechtigt (Kopie) oder
  • Beglaubigte Kopie bei ausländischem Abschlusszeugnis
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über Gebärdensprach-Kenntnisse auf Niveau A1 gem. dem Europäischen Referenzrahmen GER  bis Studienbeginn. Für Studierende ohne diesen Nachweis bieten wir rechtzeitig vor Studienbeginn einen gebührenpflichtigen Kurs an.

Bewerbungsunterlagen

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung?

Erforderliche Dokumente:
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Passbild
  • Qualifikationsnachweis (eines der folgenden Dokumente):
    _ Reifeprüfung (Matura)
    _ Studienberechtigungsprüfung
    _ Berufsreifeprüfung
    _ Relevante einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
  • Identitätsnachweis
    _ Reisepass (wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben)
    _ Personalausweis ODER
    _ Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder sonstiger Nachweis einer Namensänderung (falls Ihr aktueller Name vom Namen in der Geburtsurkunde abweicht)
Bewerber:innen im Abschlussjahr
Wenn Sie sich aktuell im letzten Schuljahr befinden und Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, können Sie für die Bewerbung stattdessen eines der folgenden Dokumente hochladen:
  • aktuelles Semesterzeugnis oder
  • Schulbesuchsbestätigung
Das Abschlusszeugnis ist nach erfolgreichem Schulabschluss fristgerecht nachzureichen.

Aufnahmeverfahren

Ziel des Verfahrens ist es, durch die Erhebung möglichst vieler studienrelevanter Faktoren die für den Beruf geeignetsten Bewerber:innen auszuwählen. 

Wie sieht Ihr Aufnahmeverfahren aus?

Das Aufnahmeverfahren besteht aus drei Teilen:
1. Evaluierung der schriftlichen Unterlagen

Anhand der eingereichten Unterlagen (Curriculum Vitae, Art und Form der Bewerbung, Bestätigungen über Vorerfahrungen, Berufstätigkeiten, Zeugnisse anderer Bildungseinrichtungen) wird die Erfüllung Ihrer formalen Zugangsvoraussetzungen überprüft.

2. Schriftlicher Eignungstest
Wenn Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und Ihre Bewerbung ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht haben, werden Sie zum schriftlichen Eignungstest eingeladen.

In Hinblick auf Ihre spätere berufliche Tätigkeit werden in diesem ca. einstündigen Test folgende Merkmale geprüft:
  • Logisches Denken: z.B.: Zahlenreihen, Schlussfolgerungen, Diagramme
  • Verbale Intelligenz: z.B.:  Leseverständnis (deutsch und englisch)
  • Konzentrations- und Merkfähigkeit
  • Räumliches Denken
  • Problemlösefähigkeit

Beispiele dazu finden Sie in einschlägiger Literatur zum Thema "Testtraining" z.B. Hesse/Schrader Einstellungstest online trainieren bzw. im Internet unter den Begriffen Studierfähigkeitstest, Intelligenztest, kognitiver Leistungstest.

Der Test erfordert kein fachspezifisches Wissen.

3. Fachspezifische Eignungsprüfung

Alle Bewerber:innen, die den schriftlichen Aufnahmetest absolviert haben, werden zur fachspezifischen Eignungsprüfung eingeladen. Dieser Studiengangsspezifische Testteil ist auf die im Berufsbild definierten Anforderungen an den Beruf von Gebärdensprachdolmetscher:innen zugeschnitten. Folgende ausgewählte Fähigkeiten und Fertigkeiten werden einer Überprüfung unterzogen:

  • Fähigkeit zur visuell-gestischen Kommunikation
  • Adäquate kognitive Verarbeitungsgeschwindigkeit wahrgenommener Sprache (Sehen und Hören)
  • Textkompetenz in Deutsch

Neben den genannten fachspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten wird im Rahmen der Eignungsprüfung ein leitfadengestütztes Interview geführt. In diesem Gespräch bekommen Sie die Gelegenheit, Ihr Kommunikationstalent zu beweisen und über Fähigkeiten und Kenntnisse zu sprechen, die für den Studienerfolg von Bedeutung sind, insbesondere Ihre persönliche Motivation für das Studium und den angestrebten Beruf. Das Gespräch wird von der Studiengangsleitung, von einer gehörlosen Lehrendperson und zumindest von einer weiteren Lehrperson des Studienganges durchgeführt und unabhängig voneinander beurteilt.

Weitere Informationen zur Aufnahme in den Studiengang finden Sie in der Aufnahmeordnung