Aufnahmeverfahren

Was erwartet Sie im Aufnahmeverfahren

​Das Aufnahmeverfahren für die FH-Bachelor-Studiengänge an der fh gesundheit besteht normalerweise aus drei Teilen:
  1. Zuerst überprüfen wir, ob Ihre Bewerbungsunterlagen die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Bewerbungsunterlagen beinhalten neben dem Anmeldeformular und Ihrem Motivationsschreiben wichtige persönliche Dokumente, wie Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Maturazeugnis, etc.
  2. Dann werden Sie zum schriftlichen Eignungstest eingeladen, der meist online stattfindet. In diesem ca. einstündigen Test werden Sie auf folgende Merkmale geprüft: logisches Denken, verbale Intelligenz, Konzentrations- und Merkfähigkeit, räumliches Denken, Problemlösefähigkeit, sowie fachspezifische Vorkenntnisse. Die genauen Inhalte können je nach angestrebtem Studium variieren. 
  3. In einem letzten Schritt werden Sie zu einem persönlichen Aufnahmegespräch oder Assessment eingeladen, in dem Sie mit der Studiengangsleitung über Ihre Motivation, Eignung und Begabung für das Studium und den damit verbundenen Beruf sprichen. Das Gespräch dauert ca. 10 Minuten. 

Für einige Studiengänge kann das Aufnahmeverfahren etwas abweichen bzw. zusätzliche Schritte beinhalten. Am besten informieren Sie sich dazu auf der jeweiligen Website des Studienganges unter "Bewerbung und Aufnahme". 

Gesundheitliche Eignung

Für alle Bachelor-Studiengänge (ausgenommen die Bachelor-Studiengänge Augenoptik und Gebärdensprachdolmetschen) müssen Sie eine sogenannte "Gesundheitliche Eignung" vorweisen können. 

Dazu brauchen Sie folgende Dokumente, welche Sie uns nach Ihrer Aufnahme zukommen lassen:

  • Ärztliche Bestätigung
  • Infektionsschutznachweis
  • Strafregisterbescheinigung
  •  Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (dafür bieten wir auch einen Vorbereitungskurs an)

Alle Details finden Sie auf der Website des jeweiligen Studiengangs.

Bewerber:innen mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit

Für die Aufnahme in einen Fachhochschul-Bachelor-Studiengang im Bereich der Gesundheitsberufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpflege, Hebamme und medizinisch-technischen Dienste) ist gesetzlich vorgeschrieben ein Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen gesundheitlichen Eignung zu erbringen (GuK-Gesetz § 54, Heb-Gesetz § 10, MTD-Gesetz § 3).

Weitere Informationen zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung finden Sie hier Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Bewerber:innen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (z.B. körperlicher Behinderung, Seh- und Hörbeeinträchtigung; chronische oder akute Erkrankungen) sollen angemessene Bedingungen beim Aufnahmeverfahren vorfinden. Bitte geben Sie dies bereits bei Ihrer Bewerbung bekannt und legen ein ärztliches Attest bei.

Bitte lassen Sie sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung durch die jeweilige Studiengangsleitung beraten.