Sollten Sie an einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (z.B. körperliche Behinderung, Seh- und Hörbeeinträchtigung, chronische oder akute Erkrankung) leiden, ist es unser Ziel, Ihnen angemessene Studienbedingungen zu ermöglichen. Im Anlassfall werden wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungswege unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben finden.
Eine Behinderung oder chronische Krankheit melden Sie bitte vor Studienantritt der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung. Bitte vergessen Sie nicht ein ärztliches Attest mitzubringen und beachten Sie, dass eine Behinderung oder Erkrankung bei den FH-Bachelor-Studiengängen der medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Hebamme nicht im Widerspruch mit der gesundheitlichen Eignung zur Berufsausübung stehen darf (vgl. FH-MTD-AV, § 4 sowie FH-HEB-AV § 4).
Nach Klärung der Auswirkungen der Nachteile auf das Studium werden individuelle Lösungen gesucht und in schriftlicher Form festgehalten. Beispiele dafür sind
- Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn eine Behinderung nachgewiesen wird, welche die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden. (vgl. FHStG, § 13 Abs. 2).
- Zeitverlängerung bei schriftlichen oder mündlichen Prüfungen bzw. Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Seminar- und Abschlussarbeiten
- Befreiung von der regelmäßigen Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen (mit Ausgleich der Anwesenheit durch Erbringen einer kompensatorischen Leistung)
- Zulassen von erforderlichen technischen Hilfsmitteln
- Zulassen von Dolmetscher:innen der Gebärdensprache
- Unterbrechung der Prüfung durch Pausen
Die fhg - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH bietet einen behindertengerechten und barrierefreien Zugang.
Für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung gelten besondere Bestimmungen bei der Studienbeihilfe. Informationen sind bei der Stipendienstelle erhältlich.