ÖH-Hochschulvertretung

Studierende an der fh gesundheit gehören der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) an.

ÖH-Hochschulvertretung

Die ÖH gliedert sich in drei Bereiche:

  • Studienvertretung (StV), Vertreter:innen Ihrer Studienrichtung
  • Hochschulvertretung (HV), Vertreter:innen der gesamten Hochschule oder Universität
  • Bundesvertretung (BV), österreichweite Vertretung

Alle zwei Jahre von allen Studierenden direkt gewählt, ist die ÖH das Sprachrohr der Studierenden zur Hochschule und zur Politik.

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ÖH-Beitrag

Ordentliche Studierende in einem FH-Studiengang oder einem Lehrgang zur Weiterbildung bzw. Hochschullehrgang gemäß § 9 FHG an der fh gesundheit unterliegen den Bestimmungen des Hochschülerschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1999 i.d.g.F. und damit der gesetzlichen Verpflichtung, einen Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) zu entrichten.  
  • Studienjahr 2023/24: pro Semester € 22,70

Der Studierendenbeitrag wird durch die fh gesundheit gemeinsam mit den Studiengebühren semesterweise eingehoben und an die ÖH abgeführt.

Eine Befreiung vom Studierendenbeitrag ist nur für Studierende, die ordnungsgemäß um Unterbrechung des Studiums angesucht haben, möglich. Studierende, die ein Auslandssemester/-praktikum absolvieren, können vom Studierendenbeitrag nicht befreit werden.

Alle Mitglieder der österreichischen Hochschülerschaft haben den Studierendenbeitrag nur einmal pro Semester zu entrichten, unabhängig, an wie vielen Bildungseinrichtungen sie studieren. Gemäß Hochschülerschaftsgesetz hat jeder Erhalter für sich zu kontrollieren, ob die Einzahlung erfolgt ist, um den Studierenden die ordnungsgemäße Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Aus diesem Grund hebt jeder Erhalter den Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) von allen Studierenden ein. Studierende, die an mehreren Bildungseinrichtungen studieren, haben die Möglichkeit, mehrfach bezahlte Studierendenbeiträge bei der Österreichischen Hochschülerschaft zurückzufordern. Die entsprechenden Erläuterungen und das Antragsformular sind der ÖH-Homepage zu entnehmen.

Der Studierendenbeitrag wird seitens der ÖH so aufgeteilt, dass 85 % der geleisteten Studierendenbeiträge der Studierendenvertretung des jeweiligen Erhalters zugute kommen, 15 % der Beiträge ergehen an die Bundesvertretung. Diese finanziellen Mittel ergehen nicht direkt auf ein Konto der Studierendenvertretung, sondern verbleiben bis zur Abrechnung bei der ÖH. Für die Geltendmachung einer Auszahlung sind die Angabe und der Nachweis einer konkreten Tätigkeit zur Vertretung bzw. Förderung der Interessen der Mitglieder erforderlich. Da die Verteilung der Studierendenbeiträge nicht unter Beteiligung des Erhalters erfolgt, ersuchen wir die Studierendenvertretungen, sich im Bedarfsfalle direkt an die ÖH zu wenden.

www.oeh.ac.at