Nostrifizierungen

Unter Nostrifizierung versteht man die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor- oder Masterstudiums. Die Nostrifizierung bedeutet somit die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Qualifizierung zur Ausübung eines Berufes, der in Österreich mit diesem Studienabschluss verbunden ist.

Zum Wegweiser für Berufsanerkennung in Österreich

Wer kann eine Nostrifizierung beantragen?

Als Antragsteller:in haben Sie einen Studienabschluss in einem reglementierten Gesundheitsberuf (Gesundheits- und Krankenpflege, den medizinisch-technischen Diensten, bzw. der Hebamme) an einer anerkannten Hochschule bzw. Universität in einem Drittstaat (nicht aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirt-schaftsraum oder der Schweiz) absolviert. 

Ausländische Studienabschlüsse im Bereich der Augenoptik werden nicht nostrifiziert, da die Berufsausübung in Österreich nicht an ein Hochschulstudium gebunden ist. Bitte stellen Sie einen Gleichhaltungsantrag an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.

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Was wird geprüft?

In einem Gutachten wird Ihr Studium mit dem aktuell gültigen Studienplan des jeweiligen FH-Studienganges der fh gesundheit verglichen. Darin wird auch festgehalten, welche Lehrveranstaltungen, Prüfungen und ggf. Praktika zu absolvieren sind, damit die Gleichstellung gegeben ist. 
Das Fachhochschulkollegium entscheidet auf Basis des Gutachtens über den Nostrifikationsantrag. Bei positivem Entscheid können Sie die im Gutachten festgesetzten Lehrveranstaltungen bzw. ggf. Praktika an der fh gesundheit absolvieren. Darüber werden Sie schriftlich informiert. 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Absolvierung des Nostrifikationsverfahren sind ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
​Der Österreichische Integrationsfond bietet Ihnen dafür kostenlose Onlineseminare an.  

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Deutsch lernen für die Pflege

Bewerbung

Wenn Sie Ihren ausländischen Studienabschluss an der fh gesundheit nostrifizieren möchten, senden Sie bitte Ihren vollständigen Antrag an diese Adresse:

fhg - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Mag. Walter Draxl, MSc
FH-Rektor und Geschäftsführer
Innrain 98
6020 Innsbruck

Bitte beachten Sie, dass es unzulässig ist, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung bei Kollegien an anderen österreichischen Fachhochschulen einzubringen.

Bewerbungsunterlagen
Nachstehend angeführte Unterlagen sind dem vollständig ausgefüllten, unterschriebenem Antragsformular beizulegen. Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original.
Fremdsprachigen Dokumenten sind beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen von in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gerichtlich beeideten ÜbersetzerInnen beizufügen.
Dokumente (Zeugnisse, Urkunden, etc.) aus anderen Staaten sind außerdem zu beglaubigen, insofern zwischen dem anderen Staat und dem Staat Österreich kein entsprechendes Übereinkommen besteht. Je nach Abkommen sind dabei Original-Dokumente oder beglaubigte Kopien der Original-Dokumente in der durch das Bundesministerium vorgegeben Form (siehe Beglaubigungsliste Hochschulwesen) zu beglaubigen.

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namensänderung, wenn die Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • tabellarischer Lebenslauf, persönlich unterschrieben
  • Reifeprüfungszeugnis/Maturazeugnis
  • Nachweis über den Status der ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung
  • möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Curriculum (ECTS), Studienhand-buch/Studienführer (wichtig: mit Beschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltungsinhalte), Zeugnisse über die abgelegten Prüfungen inkl. Bezeichnung und Stundenausmaß der besuchten Lehrveranstaltungen und Prüfungen, wissenschaftliche Arbeiten
  • Abschluss- bzw. Diplomurkunde (im Original)
  • Exemplar der Abschluss- bzw. Diplomarbeit oder Inhaltsangabe in deutscher oder englischer Sprache
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (bzw. C1 für Logopädie) gemäß dem Europäischen Referenzrahmen durch Vorlage einer Bestätigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung bei einer anerkannten Bildungseinrichtung

Gebühren
  • Aufwandsbezogene Bearbeitungsgebühr (für die formelle Überprüfung der Unterlagen)
  • € 150,00 zur Erstellung eines Nostrifikationsgutachtens, diese wird bei Erfüllung der formellen Voraussetzungen im Voraus verrechnet.

Laufende Gebühren (bei Absolvierung von Kompensationsmaßnahmen):
  • Jeweiliger Studienbeitrag/Semester (€ 363,36 ausgenommen FH-Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege)
  • ÖH-Beitrag (wird jährlich von der ÖH festgelegt)
  • Sachmittelbeitrag je nach anfallenden Kosten
  • Abschlussgebühren für die Nostrifizierung € 69,00

Was tun, wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen kann?

Sind die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß (Übereinstimmung mit dem entsprechenden Studienplan geringer als 75%), können Sie um Zulassung zum jeweiligen FH-Studiengang an der fh gesundheit ansuchen und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, beantragen. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.