Die Zukunft im Blick: Im CAS-Lehrgang spezialisieren Sie sich auf die altersgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen, mit Fokus auf besondere Untersuchungsmethoden, Mess- und Testverfahren. Dabei kommunizieren Sie altersentsprechend mit Ihren jungen Kund:innen, sowie mit deren Eltern und Bezugspersonen.
Beruf und Perspektiven
Welche Perspektiven bietet Ihnen der CAS-Lehrgang?
Das Auge ist eines der zentralen Sinnesorgane des Menschen, über das Sinneseindrücke primär wahrgenommen werden. Die visuelle Entwicklung des Menschen ist ein dynamischer Prozess, der bei der Geburt noch nicht abgeschlossen ist und beim Heranwachsen eine phasengerechte Betreuung erfordert. Eine regelmäßige optometrische Augenkontrolle, an der Augenärzt:innen, Orthoptist:innen, Augenoptiker:innen bzw. Optometrist:innen beteiligt sind, ist für Kinder und Jugendliche entscheidend, um Sehprobleme frühzeitig zu erkennen und langfristige Auswirkungen zu vermeiden. Bleiben Sehfehler im Kindesalter unkorrigiert, können dauerhafte Defizite entstehen, die nicht mehr zu korrigieren sind.
Nach Abschluss des CAS-Lehrganges arbeiten Sie angestellt oder selbstständig mit Fokus auf Kinderoptometrie, bspw. in eigens dafür ausgerichteten Betrieben, Fachabteilungen oder in interprofessionellen Teams. Im Rahmen der optometrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen agieren Sie professionell, erkennen Warnsignale für mögliche Sehprobleme und Auffälligkeiten frühzeitig und empfehlen Ihren Kund:innen rechtzeitig eine adäquate fachärztliche Konsultation. Sie wenden optometrische Untersuchungsmethoden, Mess- sowie Testverfahren altersgerecht an, berücksichtigen das jeweilige kognitive, psychische und motorische Entwicklungsstadium und beziehen dabei Eltern bzw. Begleitpersonen ein.
Bei der Auswahl des geeigneten Korrektionsmittels beraten Sie fachkundig und berücksichtigen den altersgerechten Einsatz wie beispielsweise die richtige Auswahl von Gläsern oder die mögliche Handhabung von Kontaktlinsen ebenso sowie die individuellen Bedürfnisse der Heranwachsenden im Kindergarten, in der Schule oder beim Sport.
Darüber hinaus wirken Sie an der Vorsorge bzw. Früherkennung durch professionelle Beratung und Schulung u.a. im Myopie-Management oder bei der Lern- bzw. Arbeitsplatzbeleuchtung mit und beachten dabei die Grenzen ihres eigenen beruflichen Handelns.
Als Berufsangehörige:r mit Bachelorabschluss können Sie auch das berufsbegleitende Masterstudium Optometrie absolvieren. Die bereits im CAS-Lehrgang absolvierten Lehrveranstaltungen werden Ihnen zur Gänze anerkannt.
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Studienplan
Was erwartet Sie im Lehrgang?
Der CAS-Lehrgang Kinderoptometrie vermittelt Ihnen praxisnahe vertiefende Kompetenzen, der Sie auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnissen bei der Versorgung von Kindern- und Jugendlichen mit Sehbehelfen vorbereitet.
Bezugswissen aus der Entwicklungspsychologie von Kindern und Jugendlichen ermöglicht es Ihnen, die physischen, psychischen und kognitiven Entwicklungsstadien in die optometrische Versorgung einfließen zu lassen. Unter Einbezug der theoretischen Hintergründe über die visuelle Entwicklung und die visuellen Funktionen, optimieren Sie den Korrektionserfolg und die Auswahl des geeigneten Sehbehelfes.
Im Studium erlangen Sie profunde Kenntnisse in Theorie und Praxis, um Visus- und Refraktionsbestimmungen speziell bei Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen geeigneten und angepassten Verfahren durchzuführen. Sie entwickeln einen kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit entwicklungsbedingten, anatomischen sowie physiologischen Auffälligkeiten, sind sich ihrer berufsrechtlichen Grenzen bewusst und verweisen Ihre Kund:innen frühzeitig auf eine fachärztliche Konsultation.
Gleichzeitig werden Sie sensibilisiert, altersentsprechende und bedürfnisgerechte Sehbehelfe auszuwählen und beschäftigen sich mit der Entscheidungsfindung für eine geeignete Brille, Kontaktlinse oder eine vergrößernde Sehhilfe. Während des Studiums entwickeln Sie Ihre persönliche Beratungskompetenz weiter und werden geschult, auf die Anforderungen von Eltern bzw. Bezugspersonen einzugehen und dabei vorsorgende bzw. beratende Maßnahmen wie beispielsweise im Myopie-Management oder bei der Beleuchtung des Lern- und Arbeitsplatzes oder bei der Aufklärung hinsichtlich angemessener Bildschirmzeiten für unterschiedliche Altersgruppen zu integrieren.
Bewerbung und Aufnahme
Zugangsvoraussetzungen
Welche Qualifikationen und Interessen sollten Sie mitbringen?
Zielgruppe des CAS-Lehrganges Kinderoptometrie sind Augenoptiker:innen (mit oder ohne Bachelorabschluss).
- Berufsqualifizierender Abschluss in der Augenoptik (Meisterprüfung und Kontaktlinsenbefähigung) oder vergleichbarer ausländischer Abschluss
- FH-Bachelor-Studiengang Augenoptik/Optometrie oder ausländisches Äquivalent
Bewerbungsunterlagen
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung?
Ihre vollständige Bewerbung umfasst folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ggf. Heiratsurkunde bei Namensänderungen
- Abschlussurkunde, die zum Studium berechtigt (z. B. Meisterprüfung, Kontaktlinsenbefähigung)
Bei gleichzeitiger Bewerbung zum Masterstudium nutzen Sie im Anmeldeformular die Mehrfachauswahl und legen Ihre Dokumente einfach bei.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an info@fhg-tirol.ac.at
Aufnahmeverfahren
Wie sieht Ihr Aufnahmeverfahren aus?
Das Aufnahmeverfahren besteht aus zwei Teilen.
1. Evaluierung der schriftlichen Unterlagen
Anhand der eingereichten Unterlagen wird die Erfüllung Ihrer formalen Zugangsvoraussetzungen überprüft. Ihr beruflicher Werdegang sowie das Motivationsschreiben finden in der Evaluierung eine besondere Berücksichtigung.
2. Aufnahmegespräch
Das Aufnahmegespräch bietet Ihnen die Gelegenheit, Fähigkeiten und Kenntnisse, die für den Lehrgangserfolg von Bedeutung sind, umfassend nachzuweisen. Kriterien sind insbesondere die Motivation, die Eignung und die Begabung für den Lehrgang und die angestrebte Zusatzqualifikation.
Weitere Informationen zur Aufnahme in den Studiengang finden Sie in der Aufnahmeordnung.
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