Erfahren Sie mehr über Rechtliches und Organisatorisches rund um Ihr Studium. Hier finden Sie wichtige Informationen zu Anerkennungen, Berufsbefähigung, Studien- und Prüfungsordnung sowie zum Beschwerderecht.
Anerkennung von Prüfungen, Studienleistungen und Kompetenzen
Bereits erbrachte Prüfungen, absolvierte Lehrveranstaltungen oder nachweisbare Lernergebnisse und Kompetenzen, die Sie in einem anderen Studium, Bildungskontext oder durch die berufliche Praxis erworben haben, können im Studium angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine wesentlichen Unterschiede zu den vorgesehenen Lernergebnissen sowie zu Inhalt und Umfang der betreffenden Lehrveranstaltung oder des betreffenden Moduls bestehen.
Nach der Aufnahme in das Studium können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung. Dabei sind die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen für Anerkennungen zu beachten. Das Verfahren, die erforderlichen Nachweise sowie die geltenden Fristen sind für Studierende in einem Leitfaden geregelt.
Für anerkannte Lehrveranstaltungen oder Module entfällt eine erneute Wissensüberprüfung, da die entsprechenden Kompetenzen und Lernergebnisse bereits als erworben gelten. Die zugrunde liegenden Inhalte können im weiteren Studienverlauf sowie im Rahmen kommissioneller Abschlussprüfungen vorausgesetzt werden und sind gegebenenfalls prüfungsrelevant.
Berufsbefähigung
Bei Abschluss eines FH-Bachelor-Studiengangs in einem reglementierten Gesundheitsberuf (Gesundheits- und Krankenpflege, MTD-Berufe oder Hebamme) an der fh gesundheit erhalten Sie die sogenannte Berufsbefähigung. Dabei handelt es sich um eine der Voraussetzungen zur Ausübung eines Gesundheitsberufs in Österreich. Unsere Absovlent:innen sind daher gefragte Gesundheitsprofis in den Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.
Gesundheitsberuferegister
Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister (GBR) Voraussetzung für die Ausübung eines Gesundheitsberufes.
Hebammenregister
Nachdem eine Ausbildung zur Hebamme in Österreich absolviert wurde ist für die Aufnahme der Tätigkeit als Hebamme die Eintragung in das Hebammenregister notwendig.
Beschwerderecht
Für Probleme im Zusammenhang mit dem Studien- und Prüfungswesen ist die Studien-, Standort- oder Lehrgangsleitung Ihre erste Ansprechperson. Gegen Entscheidungen der Studien- und Lehrgangsleitung, die im direkten Wege nicht zu lösen sind, steht Ihnen das Beschwerderecht an das Fachhochschul-Kollegium zu.
Zusätzlich beraten Sie die an der fh gesundheit beauftragten Personen gerne in Sachen Datenschutz sowie Gender- und Diversity.