Studieren an der fh gesundheit

Anerkennung

Verfügen Sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis, können Sie bei Ihrer Studiengangs- bzw Lehrgangsleitung eine Anerkennung Ihres Wissens beantragen. Dabei reichen Sie sämtliche Nachweise wie Zeugnisse und Bescheinigungen ein. Eine Anerkennung Ihres Vorwissens erfolgt immer bezogen auf eine Lehrveranstaltung und kann so Ihre zu absolvierenden Lehrveranstaltungen bzw. Berufspraktika reduzieren.

Aufnahmeordnung

Die allgemeine Aufnahmeordnung gilt für alle FH-Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß § 9 FHG der fh gesundheit.

Rechtsgrundlagen dafür sind
  • das Fachhochschul-Studiengesetz 
  • die FH-Programmakkreditierungsverordnung des Boards der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
Aufnahmeordnung der fh gesundheit

Ausbildungsvertrag

Vor Studienbeginn schließen Sie mit der fh gesundheit für den gewählten Studiengang bzw. Lehrgang einen Ausbildungsvertrag ab, der das Ausbildungsverhältnis regelt. In der Verlinkung finden Sie einen exemplarischen Ausbildungsvertrag für die FH-Bachelor-Studiengänge im Bereich der medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe.

Ausbildungsvertrag

Berufsbefähigung

Bei Abschluss eines FH-Bachelor-Studiengangs an der fh gesundheit erhalten Sie die sogenannte Berufsbefähigung. Dabei handelt es sich um eine der Voraussetzungen zur Ausübung eines Gesundheitsberufs in Österreich. Unsere Absolventinnen und Absolventen sind daher gefragte Gesundheitsprofis in den Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.

Gesundheitsberuferegister

Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister (GBR) Voraussetzung für die Ausübung eines Gesundheitsberufes.

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Hebammenregister

Nachdem eine Ausbildung zur Hebamme in Österreich absolviert wurde ist für die Aufnahme der Tätigkeit als Hebamme die Eintragung in das Hebammenregister notwendig. 

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Studien- und Prüfungsordnung

In der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie alle wichtigen Regelungen im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der fh gesundheit.  

Studien- und Prüfungsordnung

Beschwerderecht

Für Probleme im Zusammenhang mit dem Studien- und Prüfungswesen ist die Studien-, Standort- oder 
Lehrgangsleitung
Ihre erste Ansprechperson. Gegen Entscheidungen der Studien- und Lehrgangsleitung, die im 
direkten Wege nicht zu lösen sind, steht Ihnen das Beschwerderecht an das Fachhochschul-Kollegium zu.

Zusätzlich beraten Sie an der fh gesundheit die beauftragten Personen in Sachen Datenschutz sowie
Gender- und Diversityfragen.