Anerkennung
Verfügen Sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis, können Sie bei Ihrer Studiengangs- bzw Lehrgangsleitung eine Anerkennung Ihres Wissens beantragen. Dabei reichen Sie sämtliche Nachweise wie Zeugnisse und Bescheinigungen ein. Eine Anerkennung Ihres Vorwissens erfolgt immer bezogen auf eine Lehrveranstaltung und kann so Ihre zu absolvierenden Lehrveranstaltungen bzw. Berufspraktika reduzieren.
Aufnahmeordnung
Die allgemeine Aufnahmeordnung gilt für alle FH-Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß § 9 FHG der fh gesundheit.
- das Fachhochschul-Studiengesetz
- die FH-Programmakkreditierungsverordnung des Boards der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
Ausbildungsvertrag
Vor Studienbeginn schließen Sie mit der fh gesundheit für den gewählten Studiengang bzw. Lehrgang einen Ausbildungsvertrag ab, der das Ausbildungsverhältnis regelt. In der Verlinkung finden Sie einen exemplarischen Ausbildungsvertrag für die FH-Bachelor-Studiengänge im Bereich der medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe.
Berufsbefähigung
Bei Abschluss eines FH-Bachelor-Studiengangs an der fh gesundheit erhalten Sie die sogenannte Berufsbefähigung. Dabei handelt es sich um eine der Voraussetzungen zur Ausübung eines Gesundheitsberufs in Österreich. Unsere Absolventinnen und Absolventen sind daher gefragte Gesundheitsprofis in den Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.
Gesundheitsberuferegister
Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister (GBR) Voraussetzung für die Ausübung eines Gesundheitsberufes.
Hebammenregister
Nachdem eine Ausbildung zur Hebamme in Österreich absolviert wurde ist für die Aufnahme der Tätigkeit als Hebamme die Eintragung in das Hebammenregister notwendig.
Beschwerderecht
Für Probleme im Zusammenhang mit dem Studien- und Prüfungswesen ist die Studien-, Standort- oder
Lehrgangsleitung Ihre erste Ansprechperson. Gegen Entscheidungen der Studien- und Lehrgangsleitung, die im
direkten Wege nicht zu lösen sind, steht Ihnen das Beschwerderecht an das Fachhochschul-Kollegium zu.
Zusätzlich beraten Sie an der fh gesundheit die beauftragten Personen in Sachen Datenschutz sowie
Gender- und Diversityfragen.