Studieren ohne Matura

Ein Bachelorstudium ist auch ohne Matura möglich. Wählen Sie unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Bildungsweges aus einer der folgenden Möglichkeiten:

Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht Ihnen den Zugang zu bestimmten FH-Bachelor-Studiengängen an der fh gesundheit. Eine Zulassung ist möglich, wenn Sie das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium vorweisen können. 

Eine Studienberechtigungsprüfung umfasst insgesamt fünf Fächer, von denen Sie drei verpflichtend und zwei weitere nach Angebot und Verfügbarkeit der jeweiligen Hochschule abgelegen. Je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich interessieren, legen Sie die Studienberechtigungsprüfung für eine der Studienrichtungsgruppen ab, in der die geforderten Pflichtfächer enthalten sind:

Für die Studiengänge Biomedizinische Analytik, Diaetologie, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie und Radiologietechnologie

Pflichtfächer:

  • Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
  • Englisch 2
  • Biologie (oder Biologie und Umweltkunde)

Studienrichtungsgruppen:

  • Medizinische Studien
  • Naturwissenschaftliche Studien 2
  • Technisch-Naturwissenschaftliche Studien
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien
  • Philosophische, Kunst- und Bildungswissenschaftliche Studien
  • Gesundheit & Soziales
Für den Studiengang Augenoptik

Pflichtfächer:

  • Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema 
  • Englisch 2
  • Mathematik 1

Studienrichtungsgruppen:

  • Naturwissenschaftliche Studien 3
  • Technisch-Naturwissenschaftliche Studien
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien
Für den Studiengang Gebärdensprachdolmetschen

Pflichtfächer:

  • Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema 
  • Englisch 2
  • Geschichte 2

Studienrichtungsgruppen:

  • Philosophische, Kunst- und Bildungswissenschaftliche Studien
  • Philologisch-Kulturwissenschaftliche Studien
  • Geistes- und Kulturwissenschaftliche Studien

Anbieter der Studienberechtigungsprüfung sind Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. Eine Ablegung an der fh gesundheit ist derzeit nicht möglich. Bitte wenden Sie sich z.B. an die Medizinische Universität Innsbruck  oder die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Einzelne Prüfungen können Sie auch an anerkannten Bildungseinrichtungen (z.B. bfi, WIFI) ablegen. Dies ist allerdings erst möglich, wenn Sie offiziell an einer Hochschule zur Studienberechtigungsprüfung gemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass zumindest eine Prüfung an einer Hochschule stattfinden muss und dabei deren Kriterien gültig sind.

Berufsreifeprüfung

Alternativ ermöglicht Ihnen die Berufsreifeprüfung einen uneingeschränkten Zugang zu allen Studienrichtungen an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache
  • Fachbereich (bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung)

Die Teilprüfungen Lebende Fremdsprache bzw. Fachbereich können möglicherweise entfallen, wenn Sie entsprechende Qualifikationen wie z.B. eine Meisterprüfung nachweisen können. 

Es ist zulässig, dass Sie bis zu drei Prüfungen an einer anerkannten Einrichtung der Erwachsenenbildung (z.B. WIFI oder bfi) ablegen, mindestens eine Teilprüfung ist an einer höheren Schule mit Öffentlichkeitsrecht abzulegen. Bitte beachten Sie, dass Sie vorher offiziell zur Berufsreifeprüfung gemeldet sein müssen.

Information zu Anmeldung und Zulassung zur Berufsreifeprüfung erhalten Sie bei der Bildungsdirektion Tirol.

Relevante einschlägige berufliche Qualifikation

Die Zulassung zu einem Bachelorstudium über eine für den angestrebten Abschluss relevante, vorhandene berufliche Qualifikation ist ein Spezifikum der Fachhochschulen. Ausgewählte Lehrberufe, berufsbildende mittlere Schulen oder unterschiedliche Gesundheitsberufe gelten in Kombination mit Zusatzprüfungen als Zugangsvoraussetzung. Je nach Studiengang können diese variieren. 

Die Zusatzprüfungen orientieren sich an den Pflichtfächern der Studienberechtigungsprüfung und können an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung (z.B. WIFI oder bfi) abgelegt werden.

Übersicht über Zusatzprüfungen für Personen mit relevanter einschlägiger beruflicher Qualifikation

Weisen Sie eine weitere fachverwandte, berufliche Qualifikation vor, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studiengangsleitung.

Bachelor für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz

Wenn Sie ohne Matura den Bachelor-Studienganng Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, über eine Erstausbildung zur Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium zu erfüllen. 

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert ein Jahr. Danach können Sie mit den Zusatzprüfungen Deutscher Aufsatz und Englisch 2, nach positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens in das zweite Semester des Bachelorstudiums einsteigen. 

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Ähnlich funktioniert der Weg mit der Ausbildung Pflegefachassistenz: Diese dauert zwei Jahre und ermöglicht, nach positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens,
einen Einstieg in das dritte Semester des Bachelorstudiums. Die Zusatzprüfung Englisch 2 ist auch hier zu absolvieren. 

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Wenn die Abschlussarbeit der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz Ausbildung mit "Sehr Gut" beurteilt wurde, kann diese für die Zusatzprüfung Deutscher Aufsatz angerechnet werden. Ansonsten ist auch diese Zusatzprüfung zu absolvieren. Insgesamt dauert der Weg bis zum Bachelorabschluss so also nur ein bis zwei Semester länger.