Studienberechtigungsprüfung
Mit einer Studienberechtigungsprüfung erwerben Sie die Zugangsvoraussetzung, um an der fh gesundheit einen FH-Bachelor-Studiengang zu absolvieren. Zur Studienberechtigungsprüfung werden Sie dann zugelassen, wenn Sie das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium vorweisen können.
Anbieter von Studienberechtigungsprüfungen sind Universitäten bspw. die Medizinischen Universität Innsbruck und die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ausgewählte Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen. Einzelne Prüfungen können Sie auch an anerkannten Bildungseinrichtungen (z.B. bfi, WIFI) ablegen.
Bitte beachten Sie, dass zumindest eine Prüfung an einer Hochschule stattfinden muss. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig an der jeweiligen Hochschule über die Studienberechtigungsprüfungen zu informieren bzw. anzumelden.
Für die gesundheitswissenschaftlichen Studiengänge (GuK, MTD, Hebamme) legen Sie Prüfungen in folgenden Fächern ab:
- Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
- Biologie (oder Biologie und Umweltkunde)
- Englisch 2
- 2 Fächer nach freier Wahl
Die erforderlichen Fächer für andere Studienrichtungen (Augenoptik, Gebärdensprachdolmetschen) entnehmen Sie bitte der Rubrik Zugang und Aufnahme im jeweiligen Studiengang.
Berufsreifeprüfung
Alternativ ermöglicht Ihnen die Berufsreifeprüfung einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen:
- Deutsch
- Lebende Fremdsprache
- Mathematik
- Fachbereich (bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung)
Relevante einschlägige berufliche Qualifikation
Die Zulassung zu einem Studium über eine relevante, berufliche Vorbildung ist ein Spezifikum der Fachhochschulen. Ausgewählte Lehrberufe, berufsbildende mittlere Schulen, Ausbildungen in den Gesundheitsberufen und sonstige Qualifikationen werden dabei als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen anerkannt. Ergänzend legen Sie bis zum Studienbeginn Zusatzprüfungen ab, welche sich an den Pflichtfächern der Studienberechtigungsprüfung orientieren. Je nach FH-Bachelor-Studiengang können diese Fächer variieren. Nähere Informationen finden Sie jeweils bei den Zugangsvoraussetzungen der Studiengänge.
Übersicht über Zusatzprüfungen für Personen mit relevanter einschlägiger beruflicher Qualifikation
Weisen Sie eine weitere fachverwandte, berufliche Qualifikation vor, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studiengangsleitung.
Bachelor für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz
Wenn Sie ohne Matura den Bachelor-Studienganng Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, über eine Erstausbildung zur Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium zu erfüllen.
Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert ein Jahr. Danach können Sie mit den Zusatzprüfungen Deutscher Aufsatz und Englisch 2, nach positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens in das zweite Semester des Bachelorstudiums einsteigen.
Ähnlich funktioniert der Weg mit der Ausbildung Pflegefachassistenz: Diese dauert zwei Jahre und ermöglicht, nach positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens,
einen Einstieg in das dritte Semester des Bachelorstudiums. Die Zusatzprüfung Englisch 2 ist auch hier zu absolvieren.
Wenn die Abschlussarbeit der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz Ausbildung mit "Sehr Gut" beurteilt wurde, kann diese für die Zusatzprüfung Deutscher Aufsatz angerechnet werden. Ansonsten ist auch diese Zusatzprüfung zu absolvieren. Insgesamt dauert der Weg bis zum Bachelorabschluss so also nur ein bis zwei Semester länger.