Ihr Weg zum Studienplatz

Wissenswertes von der Bewerbung bis zum Studienbeginn!

Studieren ohne Matura

Die Zulassung zu einem FH-Bachelor-Studiengang ist auch ohne Matura möglich, sofern einer der angeführten Qualifikationsnachweise erbracht wird.
Bewerber:innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in Ausbildung befinden oder erforderliche Zusatzprüfungen noch nicht vollständig absolviert haben, können im Zuge der Bewerbung vorläufige Nachweise (z. B. Zeugnisse oder Ausbildungsbestätigungen) einreichen. Der vollständige Qualifikationsnachweis ist bei Aufnahme in den Studiengang, vor Antritt des Studiums vorzulegen.

Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht Ihnen den Zugang zu bestimmten FH-Bachelor-Studiengängen an der fh gesundheit. Eine Zulassung ist möglich, wenn Sie das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium vorweisen können. 

Eine Studienberechtigungsprüfung umfasst insgesamt fünf Fächer, von denen Sie drei verpflichtend und zwei weitere nach Angebot und Verfügbarkeit der jeweiligen Hochschule abgelegen. Je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich interessieren, legen Sie die Studienberechtigungsprüfung für eine der Studienrichtungsgruppen ab, in der die geforderten Pflichtfächer enthalten sind:

Für die Studiengänge Biomedizinische Analytik, Diaetologie, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie und Radiologietechnologie

Pflichtfächer:

  • Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
  • Englisch 2
  • Biologie (oder Biologie und Umweltkunde)

Studienrichtungsgruppen:

  • Medizinische Studien
  • Naturwissenschaftliche Studien 2
  • Technisch-Naturwissenschaftliche Studien
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien
  • Philosophische, Kunst- und Bildungswissenschaftliche Studien
  • Gesundheit & Soziales
Für den Studiengang Augenoptik

Pflichtfächer:

  • Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema 
  • Englisch 2
  • Mathematik 1​

Studienrichtungsgruppen:

  • Naturwissenschaftliche Studien 3
  • Technisch-Naturwissenschaftliche Studien
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien
Für den Studiengang Gebärdensprachdolmetschen

Pflichtfächer:

  • Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema 
  • Englisch 2
  • Geschichte 2

Studienrichtungsgruppen:

  • Philosophische, Kunst- und Bildungswissenschaftliche Studien
  • Philologisch-Kulturwissenschaftliche Studien
  • Geistes- und Kulturwissenschaftliche Studien

Anbieter der Studienberechtigungsprüfung sind Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. Eine Ablegung an der fh gesundheit ist derzeit nicht möglich. Bitte wenden Sie sich z.B. an die Medizinische Universität Innsbruck  oder die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Einzelne Prüfungen können Sie auch an anerkannten Bildungseinrichtungen (z.B. bfi, WIFI) ablegen. Dies ist allerdings erst möglich, wenn Sie offiziell an einer Hochschule zur Studienberechtigungsprüfung gemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass zumindest eine Prüfung an einer Hochschule stattfinden muss und dabei deren Kriterien gültig sind.

Berufsreifeprüfung

Alternativ ermöglicht Ihnen die Berufsreifeprüfung einen uneingeschränkten Zugang zu allen Studienrichtungen an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache
  • Fachbereich (bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung)

Die Teilprüfungen Lebende Fremdsprache bzw. Fachbereich können möglicherweise entfallen, wenn Sie entsprechende Qualifikationen wie z.B. eine Meisterprüfung nachweisen können. 

Es ist zulässig, dass Sie bis zu drei Prüfungen an einer anerkannten Einrichtung der Erwachsenenbildung (z.B. WIFI oder bfi) ablegen, mindestens eine Teilprüfung ist an einer höheren Schule mit Öffentlichkeitsrecht abzulegen. Bitte beachten Sie, dass Sie vorher offiziell zur Berufsreifeprüfung gemeldet sein müssen.

Information zu Anmeldung und Zulassung zur Berufsreifeprüfung erhalten Sie bei der Bildungsdirektion Tirol.

Einschlägige berufliche Qualifikation

Die Zulassung zu einem Bachelorstudium über eine für den angestrebten Abschluss relevante, vorhandene berufliche Qualifikation ist ein Spezifikum der Fachhochschulen. Ausgewählte Lehrberufe, berufsbildende mittlere Schulen oder unterschiedliche Gesundheitsberufe gelten in Kombination mit Zusatzprüfungen als Zugangsvoraussetzung. Je nach Studiengang können diese variieren. 

Die Zusatzprüfungen orientieren sich an den Pflichtfächern der Studienberechtigungsprüfung und können an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung (z.B. WIFI oder bfi) abgelegt werden.

Übersicht über Zusatzprüfungen für Personen mit relevanter einschlägiger beruflicher Qualifikation

Weisen Sie eine weitere fachverwandte, berufliche Qualifikation vor, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studiengangsleitung.

Bachelor für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz

​Wenn Sie ohne Matura den Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, über eine Erstausbildung zur Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium zu erfüllen. 

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert ein Jahr. Danach können Sie mit den Zusatzprüfungen Deutscher Aufsatz und Englisch 2, nach positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens, in das zweite Semester des Bachelorstudiums einsteigen. 

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Ähnlich funktioniert der Weg mit der Ausbildung Pflegefachassistenz: Diese dauert zwei Jahre und ermöglicht, nach positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens,
einen Einstieg in das dritte Semester des Bachelorstudiums. Die Zusatzprüfung Englisch 2 ist auch hier zu absolvieren. 

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Wenn die Abschlussarbeit der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz Ausbildung mit "Sehr Gut" beurteilt wurde, kann diese für die Zusatzprüfung Deutscher Aufsatz angerechnet werden. Ansonsten ist auch diese Zusatzprüfung zu absolvieren. Insgesamt dauert der Weg bis zum Bachelorabschluss nur ein bis zwei Semester länger als bei einem regulären Eintritt ins Studium mit allgemeiner Hochschulreife. 

Masterstudium ohne Bachelorabschluss

Sie verfügen noch nicht über den für ein Masterstudium erforderlichen Bachelor- oder postsekundären Bildungsabschluss?

Die fh gesundheit bietet Ihnen, abgestimmt auf Ihre Grundprofession, passende Möglichkeiten zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen. Für Angehörige eines MTD-Berufes, Hebammen, Pflegepersonen, Augenoptikermeister:innen und Gebärdensprachdolmetscher:innen eröffnet ein Bachelorabschluss neue berufliche und akademische Perspektiven. Bereits erworbene Qualifikationen werden dabei angerechnet, sodass der Abschluss in verkürzter Form erworben werden kann.

Bachlor für Berufsangehörige

Bitte beachten Sie, dass bei einigen Masterstudien auch einzelne Teile des Studienangebots für Personen ohne Bachelor- oder postsekundärem Bildungsabschluss zugänglich sind. Diese können in Form von Certificates of Advanced Studies (CAS-Lehrgängen) oder Akademischen Hochschullehrgängen absolviert werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Leitung des gewünschten Studiums.

Berufsspezifische und gesundheitliche Eignung für Gesundheitsberufe

Bei Studiengängen, die zu einem reglementierten Gesundheitsberuf (Gesundheits- und Krankenpflege, MTD-Berufe oder Hebamme) führen, ist bei Aufnahme in das Studium die für die spätere Berufsausübung erforderliche gesundheitliche und berufsspezifische Eignung nachzuweisen. Erst bei Erbringung dieses Nachweises ist eine Aufnahme in den gewünschten Studiengang möglich.

Bewerber:innen mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit

Bewerber:innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z. B. körperlichen Behinderungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie chronischen oder akuten Erkrankungen) sollen im Aufnahmeverfahren keine Nachteile erfahren. Zur Gewährleistung angemessener Rahmenbedingungen und erforderlicher Nachteilsausgleiche bitten wir Sie, uns bereits im Zuge Ihrer Bewerbung über Ihren Unterstützungsbedarf zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Nachweise vorzulegen.

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor Einreichung Ihrer Bewerbung von der jeweiligen Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung beraten zu lassen. 

Gender und Diversity

Aufnahmeordnung

Die allgemeine Aufnahmeordnung bildet die Grundlage für die Bewerbung, das Aufnahmeverfahren, die Zulassung sowie die Vergabe von Studien- und an der fh gesundheit. Sie regelt insbesondere die Zugangsvoraussetzungen, die Einteilung der Bewerber:innen in FH-Bachelor-Studiengängen, das Aufnahmeverfahren einschließlich Nachteilsausgleich sowie die Reihung und Vergabe der verfügbaren Plätze. Ergänzende studiengangs- bzw. lehrgangsspezifische Anforderungen und Auswahlkriterien sind in den jeweiligen Aufnahmebestimmungen festgelegt und auf der Website der fh gesundheit veröffentlicht.

Aufnahmeordnung

Ausbildungsvertrag

Mit der Aufnahme in ein Studium kommt zwischen Ihnen und der fh gesundheit ein Ausbildungsverhältnis zustande, das durch einen Ausbildungsvertrag geregelt wird. Dieser regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten und enthält insbesondere Bestimmungen zum Vertragsgegenstand, zur Vertragsdauer einschließlich ihrer Beendigung, zu den Gebühren sowie zu Themen wie Datenschutz und Urheberrecht.

Ausbildungsvertrag