Weiterqualifizierung nach Studienabschluss

Master-, Doktorats- oder PhD-Studium
Akademische und CAS-Lehrgänge

Im Sinne der Bologna-Reform ist die Durchlässigkeit des Bildungssystems und die Ermöglichung von berufsfeldbezogener Weiterqualifizierung mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen eine Grundvoraussetzung für Hochschulen.

Daher ist es der fh gesundheit ein besonderes Anliegen, die Absolvent:innen über Weiterqualifizierungsmöglichkeiten zu informieren und Ihnen eine Auswahl passender weiterführender Studien-Programme zu bieten.

Unsere Studienstruktur

Nach Abschluss Ihres Studiums stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, sich im akademischen Bereich weiterzubilden!

Mit einem weiterführenden Masterstudium bzw. anschließenden Doktorats- oder PhD-Studium tauchen Sie vertiefend in die Materie Ihrer gewählten Fachrichtung ein. Es gibt aber auch interprofessionelle Masterstudien, die Ihnen ausgehend von Ihrer Profession neue Wege in Lehre, Forschung und Management eröffnen.

Natürlich können Sie auch, zusätzlich zu Ihrem bereits abgeschlossenen Studium, ein weiteres Bachelorstudium in einem anderen Fachbereich anstreben.

Zudem gibt es zahlreiche Akademische und CAS-Lehrgänge, in denen Sie spezifische Kompetenzen berufsbegleitend und in überschaubarer Zeit erwerben können.

Damit Sie die für Sie passende Wahl aus den vielseitigen Weiterqualifizierungsoptionen treffen können, finden Sie hier einen Überblick der Studienstruktur und der entsprechenden Angebote an der fh gesundheit.

FH-Studiengänge (ordentliche Bachelor- und Masterstudien)
Die FH-Studiengänge sind durch die national zuständige Behörde, der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, unbefristet akkreditiert. 

Das Studienportfolio an der fh gesundheit umfasst zehn FH-Bachelor-Studiengänge, die im Vollzeitstudium eine Regelstudiendauer von sechs Semestern aufweisen und einen Umfang von 180 ECTS haben:
  • Augenoptik
  • Biomedizinische Analytik
  • Diaetologie
  • Ergotherapie
  • Gebärdensprachdolmetschen
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Hebamme
  • Logopädie
  • Physiotherapie und
  • Radiologietechnologie
Der FH-Master-Studiengang Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen hat einen Umfang von 120 ECTS und ist in fünf Semestern berufsbegleitend organisiert.

Außerordentliche Bachelor- und Masterstudien
Fachhochschulen in Österreich können im Sinne des österreichischen Fachhochschulgesetzes (FHG) in den Fachrichtungen der akkreditierten FH-Studiengänge bedarfsorientierte und kostendeckende außerordentliche Bachelorstudien und außerordentliche Masterstudien (Hochschullehrgänge im Sinne von § 9 FHG) durchführen. Um die Weiterqualifizierung und die Durchlässigkeit zum Doktorat zu ermöglichen, bietet die fh gesundheit außerordentliche Masterstudien in diversen Fachrichtungen an.

Seit der Reform der hochschulischen Weiterbildungsstruktur in Österreich im Jahre 2021, sind außerordentliche Bachelor- und Masterstudien den ordentlichen Studien im Sinne der Bologna-Architektur offiziell gleichgestellt und erleichtert den internationalen Vergleich. Das bedeutet, dass die Durchlässigkeit zwischen ordentlichen und außerordentlichen Bachelor- und Masterstudien sowie die Aufnahme von Masterabsolvent:innen in ein Doktorats- bzw. PhD-Studium durch dadurch leichter möglich gemacht bzw. gewährleistet wird.

Außerordentliche Studien sind wie ordentliche Studiengänge konzipiert und unterliegen denselben Qualitätskriterien und Anforderungen. Sie unterscheiden sich allerdings in der Art der Finanzierung und sind nicht akkreditierungspflichtig.

Weiterqualifizierung nach Studienabschluss

Wer kann ein Masterstudium aufnehmen?

Die Aufnahme eines ordentlichen und außerordentlichen Masterstudiums in Österreich ist nur mit Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines anerkannten postsekundären Bildungsabschlusses möglich:

  • Postsekundäre Bildungsabschlüsse: MTD- oder Hebammen-Akademie in Österreich, Bildungsabschluss HF aus der Schweiz 
  • Bachelorabschluss (ordentliches oder außerordentliches Studium) im Umfang von mindestens 180,0 ECTS 
Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium, wie bspw. ein bestimmter berufsqualifizierender Abschluss, obliegen der jeweiligen Hochschule. Der Nachweis einer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung ist für außerordentliche Masterstudien verpflichtend und wird in den Aufnahmevoraussetzungen präzisiert.  

Mit einer abgeschlossenen EWR-Anerkennung gilt für nicht-österreichische Bildungsabschlüsse die uneingeschränkte Berufsausübung in Österreich. Berufsrecht und Hochschulrecht müssen allerdings getrennt voneinander betrachtet werden. Das bedeutet, dass eine EWR-Anerkennung Sie nicht automatisch dazu berechtigt, ein Masterstudium aufzunehmen. Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist also, zusätzlich zu einer etwaigen EWR-Anerkennung, ein Bachelorabschluss oder postsekundärer Bildungsabschluss erforderlich.

Für Berufsangehörige ohne Bachelorabschluss bieten wir zur Erlangung der Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium folgende Möglichkeiten an, um berufsbegleitend in verkürzter Form einen Bachelorabschluss zu erwerben:


Weiterqualifizierung ohne Bachelorabschluss
Als Berufsangehörige:r ohne Bachelorabschluss stehen Ihnen an der fh gesundheit zahlreiche Möglichkeiten offen, damit Sie sich im hochschulischen Umfeld fachspezifisch weiterqualifizieren können. Eine Aufnahme in die Akademischen Hochschullehrgänge und CAS-Lehrgänge ist auch ohne Hochschulabschluss möglich. 

Die Akademischen Hochschullehrgänge im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege umfassen Weiterbildungen bzw. Spezialisierungen gem. GuKG.

Ein Teil der Akademischen Lehrgänge bzw. CAS-Lehrgänge sind Teilmengen aus Masterstudien (ordentlich, außerordentlich), die gemeinsam durchgeführt werden. Bei Nachweis eines Bachelorabschlusses können Sie unter Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse der im Akademischen Hochschullehrgang abgelegten Lehrveranstaltungen in das dazugehörige Masterstudium einsteigen und in Folge den akademischen Grad Master erwerben.





Wer kann in ein Doktorats- oder PhD-Studium aufgenommen werden?

Doktorats- bzw. PhD-Studien sind an staatlichen sowie privaten Universitäten im In- und Ausland möglich. Ausgehend von Ihrem bisherigen individuellen Bildungsweg erschließen sich für Sie als Absolvent:in eines ordentlichen oder außerordentlichen Masterstudiums (EQR-/NQR-Level 7) neue Möglichkeiten:

FH-Master-Studiengang

In Österreich ist in einer Verordnung des Bundesministeriums festgehalten, welche facheinschlägigen Doktorats- bzw. PhD-Studien nach Abschluss eines FH-Master-Studienganges absolviert werden können.

Als Absolvent:in des FH-Master-Studiengangs Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen der fh gesundheit sind Sie somit für Doktorats- bzw. PhD-Studien der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften berechtigt.

Zum FH-Master-Studium

Außerordentliches Masterstudium

Die fh gesundheit bietet seit dem Studienjahr 2024/25 die neue Studienform der außerordentlichen Masterstudien an. Diese sind berufsbegleitend organisiert und weisen einen Umfang von 120 ECTS auf.

Als Absolvent:in eines außerordentlichen Masterstudiums erfüllen Sie die grundsätzliche Voraussetzung, um sich an einer in- oder ausländischen Universität für ein weiterführendes Doktorats- bzw. PhD-Studium zu bewerben. Den Antrag stellen Sie an die staatliche oder private Universität Ihrer Wahl, welche über die Erfüllung der Kriterien und Ihre Aufnahme entscheidet. Durch die Eingliederung der außerordentlichen Studien in die Bologna-Struktur ist eine Erleichterung bei der Anerkennung der Studienabschlüsse im internationalen Kontext zu erwarten.

Zu den Masterprogrammen

Lehrgang zur Weiterbildung (Auslaufmodell)

Die Aufnahme in einen Lehrgang zur Weiterbildung, die mit dem akademischen Grad "Master" abschließen, war in Österreich gesetzlich bis 30.09.2023 möglich. Diese Form der hochschulischen Weiterbildung wurde vom Gesetzgeber durch die außerordentlichen Masterstudien ersetzt. Bestehende Lehrgänge zur Weiterbildung wurden in außerordentliche Masterstudien übergeführt.

Die Lehrgänge zur Weiterbildung wurden an der fh gesundheit ("Master-Lehrgang") in unterschiedlichen Studienrichtungen mit einer Aufnahme ab dem Sommersemester 2009 bis zur letztmaligen Aufnahme in das Wintersemester 2023/24 (September 2023) durchgeführt und weisen einen Umfang von 120,0 ECTS auf. 

Als Absolvent:in eines solchen Master-Lehrganges erfüllen Sie, in Kombination mit einem Bachelorabschluss, die grundsätzliche Voraussetzung, um sich an einer in- oder ausländischen Universität für ein weiterführendes Doktorats- bzw. PhD-Studium zu bewerben. Den Antrag stellen Sie an die staatliche oder private Universität Ihrer Wahl, welche über die Erfüllung der Kriterien und Ihre Aufnahme entscheidet.

Zwischen fh gesundheit und UMIT TIROL besteht eine Promotionsvereinbarung, um Masterabsolventinnen und -absolventen die Zulassung für ein Doktorats- bzw. PhD-Studium zu erleichtern und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern.