Wer kann ein Masterstudium aufnehmen?
Die Aufnahme eines ordentlichen und außerordentlichen Masterstudiums in Österreich ist nur mit Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines anerkannten postsekundären Bildungsabschlusses möglich:
- Postsekundäre Bildungsabschlüsse: MTD- oder Hebammen-Akademie in Österreich, Bildungsabschluss HF aus der Schweiz
- Bachelorabschluss (ordentliches oder außerordentliches Studium) im Umfang von mindestens 180,0 ECTS
Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium, wie bspw. ein bestimmter berufsqualifizierender Abschluss, obliegen der jeweiligen Hochschule. Der Nachweis einer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung ist für außerordentliche Masterstudien verpflichtend und wird in den Aufnahmevoraussetzungen präzisiert.
Mit einer abgeschlossenen EWR-Anerkennung gilt für nicht-österreichische Bildungsabschlüsse die uneingeschränkte Berufsausübung in Österreich. Berufsrecht und Hochschulrecht müssen allerdings getrennt voneinander betrachtet werden. Das bedeutet, dass eine EWR-Anerkennung Sie nicht automatisch dazu berechtigt, ein Masterstudium aufzunehmen. Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist also, zusätzlich zu einer etwaigen EWR-Anerkennung, ein Bachelorabschluss oder postsekundärer Bildungsabschluss erforderlich.
Für Berufsangehörige ohne Bachelorabschluss bieten wir zur Erlangung der Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium folgende Möglichkeiten an, um berufsbegleitend in verkürzter Form einen Bachelorabschluss zu erwerben:
Weiterqualifizierung ohne Bachelorabschluss
Als Berufsangehörige:r ohne Bachelorabschluss stehen Ihnen an der fh gesundheit zahlreiche Möglichkeiten offen, damit Sie sich im hochschulischen Umfeld fachspezifisch weiterqualifizieren können. Eine Aufnahme in die Akademischen Hochschullehrgänge und CAS-Lehrgänge ist auch ohne Hochschulabschluss möglich.
Die Akademischen Hochschullehrgänge im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege umfassen Weiterbildungen bzw. Spezialisierungen gem. GuKG.
Ein Teil der Akademischen Lehrgänge bzw. CAS-Lehrgänge sind Teilmengen aus Masterstudien (ordentlich, außerordentlich), die gemeinsam durchgeführt werden. Bei Nachweis eines Bachelorabschlusses können Sie unter Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse der im Akademischen Hochschullehrgang abgelegten Lehrveranstaltungen in das dazugehörige Masterstudium einsteigen und in Folge den akademischen Grad Master erwerben.
Wer kann in ein Doktorats- oder PhD-Studium aufgenommen werden?
Doktorats- bzw. PhD-Studien sind an staatlichen sowie privaten Universitäten im In- und Ausland möglich. Ausgehend von Ihrem bisherigen individuellen Bildungsweg erschließen sich für Sie als Absolvent:in eines ordentlichen oder außerordentlichen Masterstudiums (EQR-/NQR-Level 7) neue Möglichkeiten:
FH-Master-Studiengang
In Österreich ist in einer Verordnung des Bundesministeriums festgehalten, welche facheinschlägigen Doktorats- bzw. PhD-Studien nach Abschluss eines FH-Master-Studienganges absolviert werden können.
Als Absolvent:in des FH-Master-Studiengangs Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen der fh gesundheit sind Sie somit für Doktorats- bzw. PhD-Studien der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften berechtigt.
Zum FH-Master-Studium
Außerordentliches Masterstudium
Die fh gesundheit bietet seit dem Studienjahr 2024/25 die neue Studienform der außerordentlichen Masterstudien an. Diese sind berufsbegleitend organisiert und weisen einen Umfang von 120 ECTS auf.
Als Absolvent:in eines außerordentlichen Masterstudiums erfüllen Sie die grundsätzliche Voraussetzung, um sich an einer in- oder ausländischen Universität für ein weiterführendes Doktorats- bzw. PhD-Studium zu bewerben. Den Antrag stellen Sie an die staatliche oder private Universität Ihrer Wahl, welche über die Erfüllung der Kriterien und Ihre Aufnahme entscheidet. Durch die Eingliederung der außerordentlichen Studien in die Bologna-Struktur ist eine Erleichterung bei der Anerkennung der Studienabschlüsse im internationalen Kontext zu erwarten.
Zu den Masterprogrammen
Lehrgang zur Weiterbildung (Auslaufmodell)
Die Aufnahme in einen Lehrgang zur Weiterbildung, die mit dem akademischen Grad "Master" abschließen, war in Österreich gesetzlich bis 30.09.2023 möglich. Diese Form der hochschulischen Weiterbildung wurde vom Gesetzgeber durch die außerordentlichen Masterstudien ersetzt. Bestehende Lehrgänge zur Weiterbildung wurden in außerordentliche Masterstudien übergeführt.
Die Lehrgänge zur Weiterbildung wurden an der fh gesundheit ("Master-Lehrgang") in unterschiedlichen Studienrichtungen mit einer Aufnahme ab dem Sommersemester 2009 bis zur letztmaligen Aufnahme in das Wintersemester 2023/24 (September 2023) durchgeführt und weisen einen Umfang von 120,0 ECTS auf.
Als Absolvent:in eines solchen Master-Lehrganges erfüllen Sie, in Kombination mit einem Bachelorabschluss, die grundsätzliche Voraussetzung, um sich an einer in- oder ausländischen Universität für ein weiterführendes Doktorats- bzw. PhD-Studium zu bewerben. Den Antrag stellen Sie an die staatliche oder private Universität Ihrer Wahl, welche über die Erfüllung der Kriterien und Ihre Aufnahme entscheidet.
Zwischen fh gesundheit und UMIT TIROL besteht eine Promotionsvereinbarung, um Masterabsolventinnen und -absolventen die Zulassung für ein Doktorats- bzw. PhD-Studium zu erleichtern und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern.