Wahlausschreibung für die vakanten Mandate des Fachhochschulkollegiums
Gemäß § 10 Fachhochschulgesetz - FHG, BGBl. Nr. 340/1993 i.d.g.F. ist zur Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes an jeder Fachhochschule ein Kollegium einzurichten.
Die vorliegende Wahlausschreibung beschreibt die Wahl des vakanten Mandats für die Kurie der Studiengangsleitungen bzw. der vakanten Ersatzmandate für die Kurie der Studiengangsleitungen und die Kurie des Lehr- und Forschungspersonals in das Kollegium der fh gesundheit.
Hier finden Sie die Wahlausschreibung