Verlautbarung des Wahlergebnisses
Gemäß §10 Fachhochschulgesetz - FHG, BGBl. Nr. 340/1993 i.d.g.F. ist zur Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes an jeder Fachhochschule ein Kollegium einzurichten. Dem Kollegium gehören neben der/dem Leiter:in des Kollegiums und ihrer oder seiner Stellvertretung sechs Leitungen der jeweils eingerichteten Fachhochschul-Studiengänge, sechs Vertreter:innen des Lehr- und Forschungspersonals sowie vier Vertreter:innen der Studierenden der Fachhochschul-Studiengänge an.
Die Vertreter:innen der Kurie der Studiengangsleitungen und der Kurie des Lehr- und Forschungspersonals im Kollegium werden von den jeweiligen Personengruppen gewählt. Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in das Kollegium der fh gesundheit ist in der Satzung, Kapitel V. Wahlordnung für das Kollegium geregelt.
Die vakanten Mandate und Ersatzmandate für die Kurie der Studiengangsleitungen und der Kurie des Lehr- und Forschungspersonals im Kollegium der fh gesundheit wurden von den jeweiligen Personengruppen wie folgt gewählt.
Zur Verlautbarung des Wahlergebnisses
Zum Kollegium der fh gesundheit
Wir gratulieren den neuen Mitgliedern und Ersatzmitgliedern aufs Herzlichste!