Bachelor für den gehobenen Dienst

Mit dem Bachelor für den gehobenen Dienst haben Sie die Möglichkeit, als Diplomierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in in verkürzter Form den Abschluss Bachelor of Science zu erlangen.

Im Überblick

Studium

Abschluss
Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
Studiendauer
3 Semester
Organisationsform
berufsbegleitend
Hochschullehrgang
(Abschluss im Studiengang)
Unterrichtssprache
Deutsch
Studienplätze
max. 100
Studienbeginn
01.10.2025
Studienabschluss (Bachelorprüfung)
27.04. - 29.04.2027

Bewerbung und Aufnahme

Bewerbung
02.12.2024 - 27.04.2025
Verständigung über die Aufnahme (schriftlich)
02.06. - 08.06.2025
Lehrgangsgebühren
(Änderungen vorbehalten)
  • 1. Semester € 950,00
  • 2. - 3. Semester jeweils € 600,00 +
  • ÖH-Beitrag
  • bei Verlängerung € 500,00 für jedes weitere Folgesemester
  • kein Ausbildungsbeitrag inkl. Tiroler Pflegestipendium möglich

Kontakt

Fachlich-inhaltliche Koordinatorin
Lina Waterreus, BSc, MSc
T +43 512 5322-75475
 
Studien-Service-Center Pflege
6020 Innsbruck, Innrain 98
Büro 3. Stock
Denise Klammer
T +43 512 5322-75453
Luzia Krug
T +43 512 5322-75231
E-Mail senden

Studieninhalte

Was erwartet Sie im Studium?
Aufbauend auf Ihre Berufsberechtigung in der Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren Sie im Rahmen des Bachelorerwerbes für Berufsangehörige jene Inhalte, die in Ihrer Diplomausbildung nicht enthalten waren.

1. Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Hochschullehrgang

Im dreisemestrigen Hochschullehrgang absolvieren Sie unabhängig von Ihrem persönlichen Ausbildungsabschluss folgende Bereiche bzw. Lehrveranstaltungen:

  • Wissenschaftliche Kompetenzen (8,5 ECTS)
  • Berufspraktikum / Praktische Aufarbeitung einer pflegewissenschaftlichen Fragestellung inkl. Begleitseminar (17,5 ECTS):
    • Je nach Grundausbildung im gehobenen Dienst können die Anforderungen bzw. Praktikumsbereiche variieren. 
    • Es ist möglich, dass Sie die im Studium neu gewonnenen Erkenntnisse direkt an Ihrem Arbeitsplatz umsetzen und damit das Berufspraktikum dort im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit absolvieren. 
    • Sie bearbeiten dabei eine pflegewissenschaftliche Fragestellung, die Sie direkt in Ihrem Berufsumfeld beantworten können. Liegt keine den Hochschullehrgang begleitende, geeignete Berufstätigkeit vor, unterstützen wir Sie, die das Berufspraktikum mit der pflegewissenschaftlichen Fragestellung im praktischen Arbeitsumfeld entsprechend umzusetzen.
  • Verfassen einer Bachelorarbeit inkl. Begleitseminar, Beurteilung im Studiengang (14 ECTS)

Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege gem. GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997
Sie haben Ihr Diplom in einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule gem. GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege erworben oder können eine abgeschlossene EWR-Anerkennung nach GuKG 1997 nachweisen. Mit diesen Ausbildungsnachweisen Sie können nach erfolgreichem Abschluss des Hochschullehrganges direkt in den FH-Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege einsteigen.

Diplom in einer speziellen Grundausbildung. gem. GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997
Sie haben Ihr Diplom in einer speziellen Grundausbildung (Kinder- und Jugendlichenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege) gem. GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 erworben. Parallel zum Hochschullehrgang besuchen Sie unterschiedliche Lehrveranstaltungen. Zusätzlich ist ein Berufspraktikum im fehlenden Fachbereich bzw. wahlweise in Form einer Projektarbeit nachzuweisen.

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Diplom im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege VOR GuKG 1997
Sie haben Ihr Diplom in einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule vor GuKG 1997 in der allgemeinen Krankenpflege oder in einer speziellen Grundausbildung (Kinder- und Säuglingspflege, Psychiatrie) erworben. Parallel zum Hochschullehrgang besuchen Sie unterschiedliche Lehrveranstaltungen. Zusätzlich ist ein Berufspraktikum im fehlenden Fachbereich bzw. wahlweise in Form einer Projektarbeit nachzuweisen.


2. Einstieg in den FH-Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege
Die Aufnahme in den FH-Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt nach positivem Abschluss des Hochschullehrganges unter Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse. Die zusätzlich geforderten Lehrveranstaltungen und Praktikumsnachweise (entfällt bei Diplom gem. GuKG 1997) sind für einen Antritt zur Bachelorprüfung erforderlich.

Nach Eintritt in den Studiengang erfolgt die Beurteilung Ihrer Bachelorarbeit. Bei positiver Beurteilung dieser werden Sie zur Ablegung der kommissionellen Bachelorprüfung (1 ECTS) zugelassen und schließen das Studium nach Bestehen der Bachelorprüfung mit dem akademischen Grad "Bachelor of Science in Health Studies".  

Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Präsenzunterricht und Onlinephasen (eLearning) durchgeführt und finden jeweils geblockt statt. 

Termine

Start WS 2025/26

1. - 3. Semester

Bewerbung und Aufnahme

Zielgruppe

Welche Interessen und Kompetenzen sollten Sie mitbringen?

Der Bachelorerwerb ist für Berufsangehörige mit einem den folgenden Abschlüssen an einer dreijährigen Gesundheits- und Krankenpflegeschule möglich:

  • Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich 
  • Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege im Ausland inkl. Nachweis einer EWR-Anerkennung und beruflichen Tätigkeit in Österreich
  • Diplom in der speziellen Grundausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege
  • Diplom in der speziellen Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege

Zugangsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Sie vorweisen?

Neben dem Diplom einer dreijährigen Gesundheits- und Krankenpflegeschule bringen Sie noch folgende Voraussetzungen mit:

Allgemeine Universitätsreife
  • Matura einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden höheren Schule
  • Berufsreifeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und Fachbereich
  • Studienberechtigungsprüfung
Verfügen Sie über keine allgemeine Universitätsreife, ist die Zulassung zum Studium durch folgende Zusatzprüfungen, welche bis spätestens Studienbeginn erfolgreich abgelegt werden müssen, möglich:
  • Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema/Deutscher Aufsatz: 
    • Ihre Fachbereichsarbeit der Diplomausbildung, gem. GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 bzw. eine an einer Hochschule positiv beurteilte Abschlussarbeit (z.B. Akademischer Hochschullehrgang in der Intensivpflege) kann für die Zusatzprüfung Deutscher Aufsatz anerkannt werden.
    • Die Prüfung "Deutscher Aufsatz" für eine Diplomausbildung vor GuKG 1997 kann an einer anerkannten Bildungseinrichtung wie z.B. bfi oder WIFI abgelegt werden.
  • Englisch 2: Die Prüfung in Englisch 2 können Sie im AZW oder an einer anerkannten Bildungseinrichtung wie z.B. bfi Tirol oder WIFI Tirol ablegen oder ein international anerkanntes Zertifikat einer Bildungseinrichtung nachweisen wie z.B. Cambridge Zertifikat, IERTS oder TOEFL. 
Weitere Informationen zum Thema Studieren ohne Matura finden Sie hier

Bewerbungsunterlagen

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung?

Ihre vollständige Bewerbung umfasst folgende Unterlagen: 
  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ggf. Heiratsurkunde
  • Zeugnis über den höchsten Schulabschluss
  • Diplom im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Notennachweise der Diplomausbildung und Diplomprüfungszeugnis
  • Auszug aus dem Gesundheitsberuferegister

Als Bewerber:innen mit nichtdeutscher Muttersprache und nichtösterreichischer Matura beachten Sie bitte folgende Besonderheiten:

  • Nachweis Deutsch Level B2
  • Alle Dokumente in deutscher Sprache

Aufnahmeverfahren

Wie sieht Ihr Aufnahmeverfahren aus?

Evaluierung der schriftlichen Unterlagen

Evaluierung der schriftlichen Unterlagen: Anhand der eingereichten Unterlagen wird die Erfüllung Ihrer formalen Zugangsvoraussetzungen überprüft. Ihr Diplomabschluss, der berufliche Werdegang sowie das Motivationsschreiben finden in der Evaluierung eine besondere Berücksichtigung.

Weitere Informationen zur Aufnahme in den Studiengang finden Sie in der Aufnahmeordnung